Überstunden auszahlen lassen – Vorlage & Musterbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Auszahlung meiner geleisteten Überstunden aus dem Zeitraum [Zeitraum angeben]. Nach meinen Aufzeichnungen habe ich hier [Anzahl] Überstunden erbracht, die weder durch Freizeitausgleich abgegolten noch anderweitig ausgeglichen werden konnten.

Ich bitte Sie, die entsprechende Auszahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung vorzunehmen. Eine Aufstellung der geleisteten Stunden füge ich diesem Schreiben bei.

Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Informationen benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für die Bearbeitung meines Antrags.

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Überstunden auszahlen lassen – Voraussetzungen, Fristen und Musterbrief

Wann besteht ein Auszahlungsanspruch?

Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet worden sein, damit ein Vergütungsanspruch entsteht. Eigenmächtig geleistete Mehrarbeit, die der Arbeitgeber weder kannte noch hätte kennen müssen, wird in der Regel nicht vergütet. Die konkrete Ausgestaltung hängt von drei Ebenen ab:

  • Arbeitsvertrag – Legt fest, ob Überstunden durch Freizeitausgleich oder Auszahlung abgegolten werden und ob ein Zuschlag vereinbart ist
  • Tarifvertrag – Gilt, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist; enthält oft Zuschlagsregelungen (z. B. 25 % ab der 10. Überstunde im Monat) und eigene Ausschlussfristen
  • Betriebsvereinbarung – Kann zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abweichende Regelungen zur Überstundenvergütung treffen

Auszahlung statt Freizeitausgleich ist nur möglich, wenn der Freizeitausgleich innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist tatsächlich nicht realisierbar ist – etwa wegen betrieblicher Auslastung oder bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Betriebsrat und Mitbestimmung (§ 87 BetrVG)

In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung und dem Ausgleich von Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das bedeutet:

  • Der Arbeitgeber darf Überstunden nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats anordnen
  • Der Betriebsrat kann auf Auszahlung statt Freizeitausgleich bestehen – oder umgekehrt
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den Betriebsrat einschalten, wenn der Arbeitgeber eine Auszahlung ohne Begründung verweigert

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof hat in der CCOO-Entscheidung (EuGH, 14. Mai 2019 – C-55/18) entschieden, dass Arbeitgeber zur Einrichtung eines objektiven Zeiterfassungssystems verpflichtet sind. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Pflicht für Deutschland bestätigt (BAG, 13. September 2022 – 1 ABR 22/21). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben damit ein stärkeres Fundament, um geleistete Überstunden nachzuweisen.

Ausschlussfristen – nicht zu lange warten

Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, die den Anspruch auf Überstundenvergütung erlöschen lassen, wenn er nicht fristgerecht geltend gemacht wird. Typische Fristen:

  • Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist – häufig 3 Monate ab Fälligkeit der Vergütung; nach Fristablauf ist der Anspruch verwirkt
  • Tarifvertragliche Ausschlussfrist – je nach Branche 1–6 Monate, teilweise zweistufig (erst betrieblich, dann gerichtlich)
  • Gesetzliche Verjährung – ohne vertragliche Ausschlussfrist gilt die reguläre Verjährung nach § 195 BGB (3 Jahre zum Jahresende)

Praxis-Tipp: Stellen Sie den Antrag auf Auszahlung so früh wie möglich – spätestens einen Monat vor Ablauf der im Vertrag genannten Ausschlussfrist. Nutzen Sie das Musterschreiben auf dieser Seite und versenden Sie es per Einschreiben mit Rückschein, um den fristgerechten Zugang zu belegen.

Vergütungshöhe und Sonderfälle

Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag. Ohne tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelung werden Überstunden zum regulären Stundenlohn vergütet. Ausnahmen:

  • Nachtarbeit – Zuschlag gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber häufig tariflich (z. B. 25 %)
  • Mindestlohn – Alle Arbeitsstunden einschließlich Überstunden müssen mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden (§ 1 MiLoG)
  • Führungskräfte / leitende Angestellte – Bei hohem Grundgehalt und leitender Funktion gilt Mehrarbeit häufig als mit dem Gehalt abgegolten; dies muss vertraglich geregelt sein
  • Pauschalabgeltungsklauseln – Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nur wirksam, wenn die Überstundenzahl konkret begrenzt ist (BAG-Rechtsprechung)

Häufige Fragen (FAQ)

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung verweigert?

Reagiert der Arbeitgeber nicht oder lehnt er den Antrag ab, haben Sie folgende Optionen: Einschaltung des Betriebsrats (falls vorhanden), Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft, und als letztes Mittel die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht – dort fallen keine Anwaltskosten für die erste Instanz an.

Müssen Überstunden extra im Antrag belegt werden?

Ja. Legen Sie dem Antrag einen Arbeitszeitnachweis bei, der Datum, Beginn, Ende und Summe der geleisteten Überstunden für den beantragten Zeitraum auflistet. Systemausdrucke aus dem betrieblichen Zeiterfassungssystem sind ideal; fehlt ein solches, genügen eigene Aufzeichnungen, sofern sie plausibel und widerspruchsfrei sind.

Kann der Arbeitgeber Überstunden einfach verfallen lassen?

Nicht ohne weiteres. Verfall setzt eine wirksame Ausschlussfrist im Vertrag oder Tarifvertrag voraus, die den Arbeitnehmer klar informiert. Ist die Klausel intransparent oder zu kurz (unter 3 Monate), ist sie nach § 307 BGB (AGB-Kontrolle) unwirksam.

Was gilt bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist Freizeitausgleich oft nicht mehr möglich – die Überstunden müssen dann ausgezahlt werden. Beantragen Sie die Auszahlung ausdrücklich im Kündigungsschreiben oder im Aufhebungsvertrag, da Überstundenguthaben sonst im Trennungsverhandlungsdruck untergehen können.

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.