Exmatrikulation beantragen – Vorlage & Musterbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich meine Exmatrikulation (Matrikelnummer: [Matrikelnummer]) zum Ende des [Sommersemester / Wintersemester] [Jahr].

Ich versichere, dass ich kein Eigentum der Hochschule (Bücher, Geräte o. Ä.) in meinem Besitz habe. Den Studierendenausweis lege ich diesem Schreiben bei.

Ich bedanke mich herzlich für die vergangenen Semester und wünsche der Hochschule weiterhin alles Gute.

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Exmatrikulation beantragen – Musterbrief & Vorlage

Was ist eine Exmatrikulation?

Die Exmatrikulation ist die formelle Abmeldung von einer Hochschule oder Universität. Mit ihr endet die Immatrikulation – also der eingeschriebene Status als Studierende:r. Gründe für eine Exmatrikulation sind unter anderem: abgeschlossenes Studium, Hochschulwechsel, Unterbrechung des Studiums oder der endgültige Abbruch des Studiums.

Die Exmatrikulation ist von der Beurlaubung zu unterscheiden: Bei einer Beurlaubung bleibt man immatrikuliert, setzt das Studium aber für ein oder mehrere Semester aus. Eine Exmatrikulation beendet die Einschreibung dauerhaft.

Wie wird die Exmatrikulation beantragt?

An den meisten Hochschulen erfolgt die Exmatrikulation heute über das Online-Studierenden-Portal (z. B. HISinOne, CampusNet, Stud.IP). Viele Hochschulen akzeptieren schriftliche Anträge per Post nur noch in Ausnahmefällen – prüfen Sie daher zuerst das Studierendensekretariat Ihrer Hochschule, ob ein schriftlicher Antrag zulässig ist.

In Fällen, in denen ein Brief erforderlich ist – etwa auf explizite Anforderung des Studierendensekretariats oder bei technischen Problemen mit dem Portal – dient dieser Musterbrief als vollständige Vorlage. Er enthält alle standardmäßig verlangten Angaben.

Wann muss die Exmatrikulation beantragt werden?

Der genaue Termin hängt von der Hochschule und dem gewünschten Exmatrikulationsdatum ab. Üblich sind folgende Regelungen:

  • Exmatrikulation zum Semesterende: Antrag in der Regel bis spätestens Ende des laufenden Semesters stellen.
  • Exmatrikulation rückwirkend: Manche Hochschulen erlauben eine rückwirkende Exmatrikulation auf das Semesterende des Vorsemesters – informieren Sie sich beim Studierendensekretariat.
  • Exmatrikulation nach Prüfungserfolg: Nach bestandenen Abschlussprüfungen erfolgt die Exmatrikulation oft automatisch oder auf Antrag zum Prüfungsdatum.

Was muss vor der Exmatrikulation zurückgegeben werden?

Vor der Exmatrikulation sollten folgende Gegenstände zurückgegeben werden:

  • Studierendenausweis (Campuscard): Wird in der Regel beim Antrag eingereicht oder beim Sekretariat abgegeben.
  • Bibliotheksbücher und entliehene Medien: Alle ausgeliehenen Bücher müssen zurückgegeben und offene Mahngebühren beglichen sein.
  • Hochschuleigene Geräte oder Materialien: Laptops, Labor-Equipment oder andere ausgeliehene Gegenstände der Hochschule.
  • Zugangskarten und Schlüssel: Schlüssel zu Laboren, Räumen oder Schließfächern.

Der Musterbrief enthält bereits eine Versicherung, dass kein Eigentum der Hochschule in Besitz ist – eine häufig verlangte Standardklausel.

Was ändert sich nach der Exmatrikulation?

Die Exmatrikulation hat Auswirkungen auf mehrere Bereiche des Alltags. Die folgende Übersicht zeigt, was Sie nach der Abmeldung von der Hochschule erledigen müssen:

Bereich Handlungsbedarf Frist
Krankenversicherung Neue Versicherung beantragen oder Familienversicherung prüfen Vor Exmatrikulationsdatum
BAföG-Amt Exmatrikulation melden Unverzüglich
Familienkasse (Kindergeld) Eltern informieren / Familienkasse benachrichtigen Unverzüglich
Semesterbeitrag Rückerstattung prüfen (hochschulabhängig) Gemäß Hochschulregelung

Krankenversicherung

Studierende sind über die studentische Krankenversicherung günstig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Diese endet mit der Exmatrikulation. Danach müssen Sie sich anderweitig absichern – entweder über eine Familienversicherung (falls die Voraussetzungen erfüllt sind), eine eigene gesetzliche Versicherung als Arbeitnehmer:in oder eine private Krankenversicherung. Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse, um eine Versicherungslücke zu vermeiden.

BAföG

Wer BAföG erhält, ist gesetzlich verpflichtet, die Exmatrikulation unverzüglich dem zuständigen BAföG-Amt zu melden (§ 60 SGB I). Andernfalls können bereits ausgezahlte Beträge vollständig zurückgefordert werden. Weitere Informationen zu Meldepflichten finden Sie auf der offiziellen BAföG-Website des Bundes. Stellen Sie sicher, dass alle noch offenen BAföG-Bescheide und Rückzahlungsmodalitäten geklärt sind.

Kindergeld

Für Kinder in Ausbildung oder im Studium erhalten Eltern in der Regel bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Mit der Exmatrikulation entfällt der Kindergeld-Anspruch, wenn das Kind anschließend keiner weiteren anerkannten Ausbildung nachgeht. Eltern sollten dies der Familienkasse melden; eine verspätete Meldung kann zur Rückforderung zu viel gezahlten Kindergelds führen.

Semesterbeitrag – Rückerstattung möglich?

Der Semesterbeitrag (bestehend aus Studierendenwerk-Beitrag, Semesterticket und ggf. weiteren Anteilen) wird in der Regel für das gesamte Semester erhoben. Eine anteilige Rückerstattung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und hängt vom Zeitpunkt der Exmatrikulation und den Regelungen der jeweiligen Hochschule ab. Erkundigen Sie sich direkt beim Studierendensekretariat oder beim Studierendenwerk nach den geltenden Fristen.

Was enthält der Musterbrief?

  • Adressierung ans Studierendensekretariat der Hochschule
  • Matrikelnummer und gewünschter Exmatrikulationszeitpunkt (Semester/Jahr)
  • Standardversicherung: kein Hochschuleigentum im Besitz
  • Hinweis auf beigelegten Studierendenausweis
  • Höfliche Schlussformel

Häufige Fragen

Kann ich mich rückwirkend exmatrikulieren lassen?

Das ist an manchen Hochschulen möglich – etwa zum Ende des vergangenen Semesters, wenn das Antragsdatum kurz nach Semesterbeginn liegt. Dies kann relevant sein, um einen Semesterbeitrag zu sparen. Fragen Sie direkt beim Studierendensekretariat nach.

Bekomme ich eine Exmatrikulationsbescheinigung?

Ja. Nach erfolgreicher Exmatrikulation stellt die Hochschule eine Exmatrikulationsbescheinigung aus. Diese benötigen Sie unter anderem für Kindergeld-Ummeldungen, BAföG-Meldungen und ggf. für die Krankenkasse.

Was passiert, wenn ich mich nicht exmatrikuliere?

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig zurückmelden (Rückmeldung zum nächsten Semester), wird die Exmatrikulation an vielen Hochschulen automatisch eingeleitet. Bis dahin laufen Semesterbeiträge und ggf. weitere Verpflichtungen weiter.

Muss der Brief unterschrieben werden?

Ja. Ein schriftlicher Antrag auf Exmatrikulation muss eigenhändig unterschrieben sein. Manche Hochschulen verlangen zusätzlich eine Kopie des Personalausweises.

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.