Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO Gebrauch und bitte um Auskunft darüber, ob Sie personenbezogene Daten über meine Person gespeichert haben. Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Auskunft über:
- welche personenbezogenen Daten konkret verarbeitet werden (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum)
- zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden
- die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten offenbart wurden oder werden
- die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für deren Festlegung
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
- ein bestehendes Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
- mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
- die Herkunft der Daten, falls nicht direkt bei mir erhoben
Sollte eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfinden, bitte ich um aussagekräftige Informationen über die dabei involvierte Logik sowie Tragweite und Auswirkungen solcher Verfahren.
Falls Daten in Drittländer übermittelt werden, bitte ich um Angabe der vorgesehenen Garantien gemäß Art. 46 DSGVO.
Bitte stellen Sie mir außerdem kostenfrei eine Kopie meiner gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Gemäß Art. 12 DSGVO bitte ich um Beantwortung innerhalb eines Monats.
Vielen Dank.
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DSGVO Auskunftsanfrage: Muster & Vorlage nach Art. 15
Mit diesem kostenlosen Muster stellen Sie Ihre Datenschutzanfrage nach Art. 15 DSGVO rechtssicher und vollständig. Jede Person hat das Recht, von einem Unternehmen oder einer Organisation zu erfahren, ob personenbezogene Daten über sie gespeichert werden – und wenn ja, welche, zu welchem Zweck und an wen sie weitergegeben wurden.
Wurden Sie für werbliche Zwecke angeschrieben, können Sie außerdem die Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke untersagen.
Was regelt Art. 15 DSGVO?
Art. 15 DSGVO gewährt betroffenen Personen ein umfassendes Auskunftsrecht gegenüber jedem Verantwortlichen, der personenbezogene Daten verarbeitet – also gegenüber Unternehmen, Vereinen, Behörden und anderen Organisationen. Der Anspruch umfasst:
- Bestätigung, ob Daten verarbeitet werden (auch eine Negativauskunft ist Pflicht, wenn keine Daten vorhanden sind)
- Welche Datenkategorien konkret gespeichert sind (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum)
- Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen Daten offenbart wurden oder werden
- Geplante Speicherdauer bzw. Kriterien für deren Festlegung
- Bestehende Betroffenenrechte (Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch nach Art. 21 DSGVO)
- Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
- Herkunft der Daten, falls nicht direkt bei Ihnen erhoben
- Bei Drittlandübermittlung: die vorgesehenen Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (z. B. Standardvertragsklauseln oder das EU-US Data Privacy Framework)
- Informationen zu automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO
Zusätzlich haben Sie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO das Recht, eine kostenfreie Kopie Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
So nutzen Sie diese Vorlage
- Adressaten bestimmen: Tragen Sie den Namen und die Anschrift des Unternehmens oder der Organisation ein. Bei Online-Diensten finden Sie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten in der Datenschutzerklärung – oft unter „Datenschutz" oder „Impressum".
- Brief anpassen und senden: Ergänzen Sie Ihre eigenen Kontaktdaten als Absender. Sie können das Schreiben per Einschreiben versenden (Nachweis empfohlen) oder – wenn die Datenschutzerklärung eine E-Mail-Adresse für Datenschutzanfragen nennt – per E-Mail mit Lesebestätigung.
- Frist notieren: Notieren Sie das Versanddatum. Der Verantwortliche muss nach Art. 12 DSGVO innerhalb von einem Monat antworten.
Wie lange hat das Unternehmen Zeit zu antworten?
Gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss der Verantwortliche innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags antworten. Bei komplexen oder zahlreichen Anfragen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden – das Unternehmen muss Sie dann jedoch innerhalb des ersten Monats über die Verlängerung und deren Gründe informieren.
Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos. Nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden (Art. 12 Abs. 5 DSGVO).
Was tun, wenn das Unternehmen nicht antwortet?
Ignoriert der Verantwortliche Ihre Anfrage oder reagiert er nicht fristgerecht, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Aufsichtsbehörde einschalten: Jedes Bundesland hat einen Landesdatenschutzbeauftragten. Für Bundesbehörden und länderübergreifende Fälle ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständig.
- Zivilrechtliche Klage: Sie können Ihr Auskunftsrecht vor dem Amtsgericht am Wohnort des Beklagten durchsetzen.
- Schadensersatz: Verstöße gegen die DSGVO können nach Art. 82 DSGVO individuelle Schadensersatzansprüche begründen.
Häufige Fragen
Gilt das Auskunftsrecht gegenüber allen Organisationen?
Ja – gegenüber allen Verantwortlichen im Sinne der DSGVO: Unternehmen, Vereine, Behörden, Arztpraxen, Online-Shops und Dienstleister. Ausgenommen sind rein private Tätigkeiten ohne unternehmerischen Bezug.
Was ist eine Negativauskunft?
Eine Negativauskunft ist die Bestätigung des Verantwortlichen, keine personenbezogenen Daten über Sie zu verarbeiten. Auch diese Bestätigung ist Pflicht – der Verantwortliche darf die Anfrage nicht einfach ignorieren, weil er keine Daten gespeichert hat.
Kann ich gleichzeitig Löschung beantragen?
Das ist möglich, aber es empfiehlt sich, zunächst Auskunft zu beantragen und danach auf Basis der erhaltenen Informationen gezielt Löschung nach Art. 17 DSGVO (Recht auf Vergessenwerden) oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Das Auskunftsrecht steht Ihnen voraussetzungslos zu – Sie müssen keine Begründung für Ihre Anfrage liefern.
Was passiert bei Verstößen gegen die DSGVO?
Datenschutzbehörden können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen (Art. 83 DSGVO). Betroffene können darüber hinaus individuellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen.
Hinweis: Diese Vorlage dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten oder ausbleibenden Antworten empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Datenschutzrecht.
Quellen: Art. 15 DSGVO, Art. 12 DSGVO, BfDI – Auskunftsrecht
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.