Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beantragen eine schulische Befreiung unserer Tochter/unseres Sohnes [Name] für den Tag/Zeitraum [Datum] aufgrund [Grund]. Er/Sie wird sich bemühen, den versäumten Unterrichtsstoff und Hefteinträge nachzuholen.
Ich bitte Sie, ihr/sein Fehlen zu entschuldigen.
Vielen Dank.
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Freistellung vom Unterricht beantragen
Seit 1919 gilt in Deutschland die allgemeine Schulpflicht. Eine Befreiung vom Unterricht ist daher nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Als anerkannte Gründe gelten unter anderem:
- Arztbesuche und medizinische Behandlungen
- Krankheit
- Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Wettbewerben
- Ehrenamtliche Tätigkeiten im Einsatz
- Kur- oder Erholungsaufenthalte aus gesundheitlichen Gründen
- Hochzeit, Taufe, Kommunion oder Konfirmation
- Schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie
Antrag rechtzeitig stellen
Der Antrag auf Unterrichtsbefreiung muss in der Regel im Voraus gestellt werden – nicht nachträglich. Informieren Sie die Schule so früh wie möglich, idealerweise mindestens einen Tag vor der geplanten Abwesenheit.
Wer genehmigt den Antrag?
- 1–2 Tage: Meist genügt die Genehmigung durch die Klassenleitung
- Längere Abwesenheiten: Antrag an die Schulleitung erforderlich
Bei einem einfachen Arzttermin oder kurzfristigen Ereignis reicht in vielen Bundesländern ein Anruf im Schulsekretariat. Sofern eine schriftliche Entschuldigung erwartet wird, können Sie diese Mustervorlage nutzen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird der Antrag abgelehnt und das Kind dennoch der Schule ferngehalten, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt. Dies kann als Verletzung der Schulpflicht gewertet werden. Eltern riskieren in diesem Fall ein Bußgeld, in wiederholten Fällen auch rechtliche Konsequenzen.
Muss ich immer schriftlich anfragen?
Nicht unbedingt – für kurze Abwesenheiten (1 Tag) genügt oft ein Anruf. Ein schriftlicher Antrag empfiehlt sich aber immer dann, wenn die Abwesenheit länger dauert oder wenn Sie einen Nachweis behalten möchten.
Gilt auch für
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.