Kfz-Versicherung kündigen – Vorlage & Musterbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine oben angegebene Kfz-Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, und zwar

- fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit (Frist: 30. November)

- außerordentlich wegen einer Beitragserhöhung

- außerordentlich wegen des regulierten Schadens vom [Datum]

- außerordentlich wegen Fahrzeugwechsels / Fahrzeugverkaufs

Die Versicherung läuft für mein Fahrzeug [Marke, Modell] mit dem Kfz-Kennzeichen [Kennzeichen].

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Kündigung sowie den Kündigungstermin.

Ich bitte Sie um Abrechnung meines Vertrages und Überweisung evtl. Guthabens auf mein Konto. Hiermit widerrufe ich die erteilte Einzugsermächtigung für mein Konto zum Kündigungstermin.

Vielen Dank.

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Kfz-Versicherung kündigen – Fristen, Sonderkündigung und Musterbrief

Ordentliche Kündigung – Fristen und Stichtage

Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit der Kfz-Versicherung sind im § 11 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei den meisten Kfz-Versicherungen endet der Vertrag am 31. Dezember – die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein.

Wichtig: Es zählt der Eingang beim Versicherer, nicht der Absendezeitpunkt. Versenden Sie die Kündigung daher mindestens eine Woche vor Fristablauf per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können.

Verlängert sich Ihr Vertrag durch stillschweigende Verlängerung automatisch, beginnt die neue Frist ab dem nächsten Vertragsende. Den genauen Termin entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.

Sonderkündigungsrecht

In folgenden Situationen haben Sie ein gesetzliches oder vertragliches Sonderkündigungsrecht – unabhängig von der regulären Frist:

  • Nach einem Schadenfall (§ 96 VVG): innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung – sowohl Sie als auch der Versicherer können kündigen
  • Bei Beitragserhöhung (§ 40 VVG): innerhalb eines Monats nach Eingang des Beitragsbescheids; die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung wirksam
  • Bei Fahrzeugwechsel oder Abmeldung: wird das versicherte Fahrzeug verkauft oder abgemeldet, endet der Versicherungsvertrag kraft Gesetzes; eine Kündigung ist dennoch ratsam, um die Abrechnung zu beschleunigen
  • Beim Kauf eines Gebrauchtwagens (§ 95 VVG): tritt der Käufer in den bestehenden Versicherungsvertrag ein und kann diesen innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Versicherung kündigen

Was gehört in die Kündigung?

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift
  • Versicherungsscheinnummer (Policennummer)
  • Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs
  • Fahrzeugtyp (Marke, Modell)
  • Gewünschtes Kündigungsdatum
  • Bei Sonderkündigung: Kündigungsgrund angeben (Schadendatum, Datum des Beitragsbescheids)
  • Bitte um schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs
  • Widerruf der Einzugsermächtigung zum Kündigungstermin

Online-Kündigung und alternative Wege

Viele Versicherer (ADAC, HUK-Coburg, Allianz, Generali u. a.) akzeptieren die Kündigung heute auch über ihr Online-Kundenportal oder per E-Mail. Prüfen Sie die Geschäftsbedingungen Ihres Versicherers. Für eine rechtssichere Kündigung – insbesondere bei Fristwahrung – empfiehlt sich weiterhin der Postweg per Einschreiben mit Rückschein als Nachweis des Zugangszeitpunkts.

Vor der Kündigung: neue Versicherung abschließen

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug in Deutschland nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Schließen Sie daher vor der Kündigung bereits einen neuen Vertrag ab. Der neue Versicherungsschutz beginnt üblicherweise ab dem Tag nach der Kündigung des alten Vertrags. Viele Direktversicherer bieten einen nahtlosen Wechsel an.

Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert mit laufenden Schäden bei der Kündigung?

Laufende Schadensfälle, die vor dem Kündigungsdatum eingetreten sind, werden auch nach der Kündigung noch von Ihrem bisherigen Versicherer reguliert. Die Kündigung beendet nur den Versicherungsschutz für zukünftige Schäden – nicht die Pflicht zur Regulierung bereits gemeldeter Fälle.

Bekomme ich eine Rückerstattung, wenn ich unterjährig kündige?

Bei einer Sonderkündigung (z. B. wegen Beitragserhöhung oder Fahrzeugverkauf) haben Sie Anspruch auf anteilige Rückerstattung der bereits gezahlten Prämie für den Zeitraum nach dem Kündigungsdatum. Der Versicherer ist verpflichtet, den verbleibenden Betrag zurückzuzahlen.

Bis wann muss die Kündigung spätestens beim Versicherer sein?

Spätestens am 30. November, wenn der Vertrag zum 31. Dezember endet. Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer – nicht das Datum des Poststempels. Kalkulieren Sie 3–5 Werktage Postlaufzeit ein und versenden Sie die Kündigung bis Mitte November.

Kann ich kündigen, wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen ist?

Nein. Nur der Versicherungsnehmer – die im Vertrag eingetragene Person – ist kündigungsberechtigt. Wenn Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer auseinanderfallen, muss der Versicherungsnehmer die Kündigung unterzeichnen.

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.