Darlehensvertrag kündigen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB Gebrauch und kündige den am XXX geschlossenen Darlehensvertrag mit der obigen Nummer nach Ablauf von 10 Jahren unter Einhaltung der 6-monatigen Kündigungsfrist zum XXX.

Bitte bestätigen Sie den Kündigungstermin und teilen Sie die Restschuld zum Kündigungstermin mit.

Vielen Dank.

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Darlehensvertrag kündigen – Hinweise nach § 489 BGB

Bei Festzinsdarlehen (z. B. Baufinanzierungen) gilt nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht: Nach Ablauf von 10 Jahren ab vollständiger Auszahlung des Darlehens können Sie den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten kündigen – ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist besonders attraktiv bei gestiegenen Eigenkapitalraten oder für eine günstigere Anschlussfinanzierung.

Dieses Recht gilt nicht für variable Darlehen (Zinsen können jederzeit angepasst werden). Bei variablen Zinsen genügt dagegen eine Kündigung mit 3-monatiger Frist (§ 489 Abs. 2 BGB).

Wann beginnt die 10-Jahres-Frist?

Die Frist beginnt mit dem Tag der vollständigen Auszahlung des Darlehens – nicht mit der Vertragsunterzeichnung. Bei schrittweiser Auszahlung (z. B. Baufinanzierung mit mehreren Tranchen) gilt das Datum der letzten Tranche.

Was ins Kündigungsschreiben gehört

  • Darlehensnummer
  • Datum der vollständigen Auszahlung (Beginn der 10-Jahres-Frist)
  • Gewünschtes Kündigungsdatum (Frist: 6 Monate)
  • Bitte um Bestätigung und Mitteilung der Restschuld

Häufige Fragen

Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Nein. Wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB ausüben, hat die Bank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens außerhalb dieses Rechts.

Was, wenn die Bank die Kündigung ablehnt?

Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB ist gesetzlich verankert und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Widerspricht die Bank, können Sie Ihr Recht gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Holen Sie in diesem Fall rechtliche Beratung ein.

Gilt das Recht auch für ältere Verträge (vor 2002)?

Für Darlehen, die vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden, galt das frühere Recht nach § 609a BGB a.F. Die Grundstruktur (10 Jahre + 6 Monate) ist dieselbe, aber im Einzelfall empfiehlt sich rechtliche Beratung.

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Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.