Kita kündigen – Betreuungsvertrag Vorlage & Musterbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir den Betreuungsvertrag für unser Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum], in der Kindertagesstätte [Name der Kita] (Vertragsnummer: [Vertragsnummer, falls vorhanden]) fristgerecht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zum [Kündigungsdatum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte senden Sie uns eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des genauen Beendigungszeitpunktes zu.

Für die bisherige Betreuung und Fürsorge unseres Kindes möchten wir uns herzlich bedanken.

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Kita-Betreuungsvertrag kündigen

Die Kündigung – auch Abmeldung – eines Betreuungsvertrags mit einer Kindertagesstätte (Kita) richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Bedingungen sowie den jeweiligen Satzungen des Trägers. Eine gesetzlich einheitliche Kündigungsfrist gibt es nicht – üblich sind jedoch Fristen von 4 bis 8 Wochen zum Monatsende.

Lesen Sie vor der Kündigung Ihren Betreuungsvertrag sorgfältig durch, um die geltende Frist und den frühestmöglichen Beendigungszeitpunkt zu ermitteln. Bei manchen Trägern ist eine Kündigung nur zum Quartalsende möglich. Allgemeine Hinweise zum wirksamen Kündigen von Verträgen finden Sie in unserem Ratgeber zu Vertragskündigungen.

Schriftliche Kündigung empfohlen

Auch wenn manche Kitas eine mündliche Kündigung akzeptieren, empfehlen wir stets die schriftliche Form. So haben Sie einen eindeutigen Nachweis über Datum und Inhalt der Erklärung. Geben Sie das Schreiben persönlich ab und lassen Sie sich den Empfang quittieren, oder versenden Sie es per Einschreiben.

Angaben im Kündigungsschreiben

Nennen Sie im Schreiben:

  • Vollständiger Name und Geburtsdatum des Kindes
  • Name der Kita und ggf. Vertragsnummer
  • Gewünschter Beendigungszeitpunkt
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge

Endet der Betreuungsvertrag vor Ablauf eines Abrechnungszeitraums, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf anteilige Rückerstattung bereits geleisteter Gebühren. Klären Sie dies direkt mit der Kita-Leitung oder dem Träger. Gleiches gilt für eine eventuell geleistete Kaution oder Einschreibegebühr – prüfen Sie Ihren Vertrag, ob diese beim Austritt zurückgezahlt wird.

Außerordentliche Kündigung

Neben der ordentlichen fristgerechten Kündigung ist in bestimmten Fällen auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Typische Gründe sind:

  • Umzug in einen anderen Ort oder Landkreis
  • Schulbeginn des Kindes
  • Wechsel zu einer anderen Einrichtung
  • Schwere Pflichtverletzungen der Kita
  • Erhebliche Beitragserhöhung ohne angemessene Vorankündigung

Benennen Sie bei einer außerordentlichen Kündigung den Grund klar im Schreiben und legen Sie – wenn möglich – einen Nachweis bei, z. B. eine Ummeldebescheinigung beim Umzug.

Häufige Fragen zur Kita-Kündigung

Gilt die Vorlage auch für Kindergarten, Krippe und Hort?

Ja. Der Begriff „Kita" umfasst verschiedene Betreuungsformen: Krippe (0–3 Jahre), Kindergarten (3–6 Jahre) und Hort (Grundschulkinder). Die Vorlage ist für alle diese Einrichtungen geeignet, solange ein schriftlicher Betreuungsvertrag vorliegt.

Gibt es Unterschiede bei kommunalen und freien Trägern?

Ja. Bei kommunalen Kitas (städtisch oder gemeindlich) gelten oft einheitliche Satzungsregelungen. Bei freien Trägern – kirchlichen Einrichtungen, Elterninitiativen oder privat-gewerblichen Kitas – richten sich Fristen und Bedingungen nach dem jeweiligen Betreuungsvertrag. Im Zweifel fragen Sie direkt beim Träger nach.

Brauche ich eine Vertragsnummer?

Nein. Viele Kita-Verträge haben gar keine Vertragsnummer. In diesem Fall lassen Sie das Feld einfach weg – die Identifikation über den Namen und das Geburtsdatum des Kindes reicht aus.

Gelten in Bayern, NRW oder anderen Bundesländern andere Regeln?

Die Rahmenbedingungen für Kita-Verträge werden auf Länderebene geregelt (z. B. BayKiBiG in Bayern, KiBiz in NRW). Die konkreten Kündigungsfristen ergeben sich jedoch immer aus dem individuellen Betreuungsvertrag oder der Träger-Satzung – eine bundeseinheitliche gesetzliche Frist gibt es nicht.

Was tue ich, wenn die Kita die Kündigung nicht bestätigt?

Haben Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben versendet oder sich den Empfang quittieren lassen, gilt die Kündigung als zugegangen – auch ohne Bestätigung der Gegenseite. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg oder die Empfangsquittung sorgfältig auf.

Kann ich einen bereits zugesagten Kita-Platz zurückgeben?

Ja. Haben Sie einen Betreuungsplatz zugesagt bekommen, den Sie nicht mehr benötigen, sollten Sie diesen schnellstmöglich schriftlich zurückgeben. Dies ermöglicht es der Kita, den Platz an andere wartende Familien weiterzugeben.

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.