Sehr geehrte Damen und Herren,
für die von uns erbrachten Leistungen erlauben wir uns wie folgt abzurechnen:
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Bezeichnung |
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Preis |
Gesamt |
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1 |
Ware |
1 Stk. |
9,95 € |
9,95 € |
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9,95 € |
Vielen Dank für Ihren Auftrag.
Ich bitte um Überweisung des Rechnungsbetrages ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen an [Bankdaten].
Es wird gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben.
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1 Brief: 2,95 €
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Rechnung Kleinunternehmer – Vorlage nach § 19 UStG
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen muss zwingend ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung in der Rechnung erscheinen – z. B.: „Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Wer ist Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn:
- Der Umsatz im Vorjahr die Grenze von € 22.000 (ab 2025: € 25.000) nicht überschritten hat
- Im laufenden Jahr voraussichtlich € 50.000 (ab 2025: € 100.000) nicht überschritten werden
Pflichtangaben nach § 14 UStG – auch für Kleinunternehmer
- Name und Anschrift des Ausstellers und Empfängers
- Steuernummer des Ausstellers
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum und Leistungsdatum/-zeitraum
- Leistungsbeschreibung
- Bruttobetrag (ohne MwSt.-Ausweis)
- § 19-Hinweis (Pflicht!)
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich versehentlich Mehrwertsteuer auf die Rechnung schreibe?
Das ist steuerlich riskant: Wenn Sie als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen, schulden Sie diese dem Finanzamt nach § 14c UStG – auch wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Korrigieren Sie solche Rechnungen sofort mit einer Rechnungskorrektur.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Der freiwillige Wechsel zur Regelbesteuerung ist möglich und manchmal sinnvoll – z. B. wenn Sie viel vorsteuerbelastete Betriebsausgaben haben. Der Verzicht bindet Sie für 5 Jahre. Mehr dazu in der Vorlage Wechsel zur Kleinunternehmerregelung.
Muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Kleinunternehmer müssen zwar eine Umsatzsteuererklärung abgeben (ab einem Umsatz von über € 600), zahlen aber keine USt. Das Finanzamt muss die Regelung jährlich bestätigen.
Ähnliche Vorlagen
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.