Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erteile ich meiner Frau / meinem Mann [ggf. Name] eine Vollmacht, um für unser Kind [Name], geboren am [Datum], ein Konto bei Ihnen zu eröffnen. Ich stimme der Kontoeröffnung zu und ermächtige meine Frau / meinen Mann, den Kontoantrag in meinem Namen zu unterzeichnen.
Ich erkläre hiermit, dass der oben genannte Bevollmächtigte befugt ist, alle mit diesem Rechtsgeschäft im Zusammenhang stehenden erforderlichen und zweckmäßigen Handlungen vorzunehmen und in meinem Namen Erklärungen abzugeben. Ebenso ist der Bevollmächtigte zur Entgegennahme der mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Unterlagen berechtigt.
Vielen Dank.
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Vollmacht zur Kontoeröffnung – Kind (Vorlage für Eltern)
Wenn ein Elternteil verhindert ist, aber ein Konto für das gemeinsame Kind eröffnet werden soll, benötigt die Bank eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils. Diese Vollmacht autorisiert das anwesende Elternteil, die Kontoeröffnung allein vorzunehmen.
Rechtlicher Hintergrund
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge (§ 1629 BGB) kann jeder Elternteil Alltagsgeschäfte für das Kind allein vornehmen. Die Eröffnung eines Bankkontos gilt jedoch in der Regel als erhebliches Rechtsgeschäft, das die Zustimmung beider Sorgeberechtigter erfordert. Die Vollmacht dokumentiert diese Zustimmung gegenüber der Bank.
Was muss die Vollmacht enthalten?
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- Name und Adresse des bevollmächtigenden Elternteils
- Name und Adresse des bevollmächtigten Elternteils
- Konkrete Angabe des Umfangs: Eröffnung eines Kontos bei [Bank] für das Kind
- Datum und eigenhändige Unterschrift
Manche Banken verlangen zusätzlich eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift oder eine Kopie des Personalausweises beider Elternteile. Fragen Sie vorab bei Ihrer Bank nach.
Kinderkonto vs. Jugendkonto
- Kinderkonto (0–12 Jahre): Eltern haben die volle Kontrolle; das Kind kann nicht selbst verfügen
- Jugendkonto (13–17 Jahre): Jugendliche erhalten meist eine Debitkarte mit Ausgabenlimit; Eltern behalten die Aufsicht
- Ab 18: Das Konto geht vollständig in den Verfügungsbereich des Jugendlichen über
Häufige Fragen
Reicht die Vollmacht eines Elternteils bei allen Banken?
Nicht immer. Viele Banken – insbesondere Sparkassen und Volksbanken – verlangen bei Minderjährigen die Unterschriften beider Erziehungsberechtigter oder verlangen zumindest die Vollmacht im Original. Klären Sie dies telefonisch vorab, bevor Sie zur Filiale gehen.
Was, wenn die Eltern getrennt leben oder das alleinige Sorgerecht besteht?
Bei alleinigem Sorgerecht genügt die Unterschrift des allein sorgeberechtigten Elternteils. Sie sollten jedoch den Sorgerechtsbeschluss mitbringen, damit die Bank dies prüfen kann. Bei gemeinsamem Sorgerecht trotz Trennung bleibt die Vollmacht des anderen Elternteils erforderlich.
Muss das Kind bei der Kontoeröffnung dabei sein?
Für Kinder unter 7 Jahren normalerweise nicht. Ab einem bestimmten Alter (je nach Bank und Kontotyp, meist ab 14–16 Jahren) verlangen Banken die persönliche Anwesenheit des Jugendlichen zur Identifikation. Fragen Sie Ihre Bank nach den konkreten Anforderungen.
Gilt die Vollmacht auch für andere Bankgeschäfte?
Nein. Diese Vollmacht ist ausschließlich für die Kontoeröffnung ausgestellt. Für laufende Bankgeschäfte (z. B. Überweisungen, Kartenbeantragung) ist eine separate Kontovollmacht erforderlich, sofern das andere Elternteil dauerhaft Zugang benötigt.
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Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
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