Lebensversicherung widerrufen (Widerrufsjoker)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich hinsichtlich der im Betreff genannten Lebensversicherung (Vertragsnummer: [Vertragsnummer], Vertragsbeginn: [Datum]) meinen Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F., da ich bei Übersendung der Vertragsunterlagen keine korrekte und vollständige Belehrung über mein Widerspruchsrecht erhalten habe.

Die Widerspruchsfrist hat daher nicht zu laufen begonnen. Ich stütze dieses Schreiben auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11), nach der ein unbefristetes Widerspruchsrecht besteht, wenn keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilt wurde.

Infolge des Widerspruchs sind die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Ich verlange daher:

1. Rückzahlung aller von mir geleisteten Prämienzahlungen nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, abzüglich eines angemessenen Betrages für den genossenen Risikoanteil des Versicherungsschutzes.

2. Herausgabe der von Ihnen aus den Prämien gezogenen Nutzungen gemäß § 818 Abs. 1 BGB.

Bitte teilen Sie mir mit, welchen Betrag Sie für den Risikoanteil in Abzug bringen, und überweisen Sie den Gesamtbetrag bis spätestens [Datum] auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: [Name]

IBAN: [IBAN]

Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens.

Vielen Dank.

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Lebensversicherung widerrufen (Widerrufsjoker)

Wenn Ihre Lebensversicherung zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurde und Sie bei Vertragsschluss keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erhalten haben, können Sie den Vertrag möglicherweise noch heute rückabwickeln – unabhängig davon, wie lange er bereits läuft. Dieses Instrument wird als Widerrufsjoker oder Widerspruchsjoker bezeichnet. Dieses Musterschreiben hilft Ihnen, den Widerspruch rechtssicher zu formulieren.

Wichtiger Hinweis: Der Widerrufsjoker ist ein komplexes Rechtsinstrument mit engen Voraussetzungen. Falsch angewendet kann er Rechte verwirken statt sie durchzusetzen. Wir empfehlen dringend, die konkrete Situation vor dem Absenden von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen zu lassen.

Was ist der Widerrufsjoker?

Nach dem alten § 5a VVG (Versicherungsvertragsgesetz, gültig für Verträge von 1994 bis 2007) galt das sogenannte Policenmodell: Der Versicherer übersandte die Vertragsbedingungen und Widerspruchsbelehrung erst nach Antragstellung – nicht vor Vertragsschluss. Erhielt der Versicherungsnehmer dabei keine korrekte Belehrung, begann die Widerspruchsfrist nie zu laufen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit Urteil vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11), gestützt auf das EuGH-Urteil C-209/12 vom 19. Oktober 2013, dass in solchen Fällen ein unbefristetes Widerspruchsrecht besteht.

Für wen kommt der Widerrufsjoker in Frage?

Der Widerrufsjoker kommt grundsätzlich nur für Verträge in Betracht, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vertragsabschluss zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007
  • Versicherungstyp: kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung (kein reiner Risikovertrag)
  • Die Widerspruchsbelehrung war fehlerhaft, unvollständig oder wurde gar nicht erteilt

Für Verträge ab 2008 gilt das neue VVG mit § 8 VVG und einer 30-tägigen Widerrufsfrist ab Erhalt der Unterlagen – für diese Verträge ist der Widerrufsjoker nicht anwendbar.

Einschränkungen seit 2015

Der BGH hat den Widerrufsjoker nach seiner Anfangseuphorie deutlich eingegrenzt. In Folgeentscheidungen – unter anderem IV ZR 103/15 und IV ZR 422/14 – stellte er klar, dass nicht jede formale Belehrungsunzulänglichkeit zum unbefristeten Widerspruchsrecht führt. Entscheidend ist, ob die konkrete Belehrung den Versicherungsnehmer ernsthaft über sein Recht informiert hat. Außerdem kann das Widerspruchsrecht durch Verwirkung entfallen, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag jahrelang aktiv weitergeführt hat.

Was bekommen Sie zurück?

Bei einem wirksamen Widerspruch sind die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren:

  • Rückzahlung der eingezahlten Prämien gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB
  • Abzüglich eines Risikoanteils für den tatsächlich genossenen Versicherungsschutz
  • Zuzüglich der vom Versicherer aus den Prämien erzielten Nutzungen gemäß § 818 Abs. 1 BGB
  • Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren dürfen nicht einbehalten werden

Häufige Fragen

Gilt der Widerrufsjoker noch heute?

Grundsätzlich ja – für berechtigte Verträge gibt es keine gesetzliche Ausschlussfrist. Die praktische Durchsetzbarkeit hängt jedoch stark vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob die konkrete Belehrung fehlerhaft war und ob das Recht nicht durch Verwirkung erloschen ist. Urteile aus jüngerer Zeit sind deutlich weniger verbraucherfreundlich als die Urteile von 2013–2015.

Was tun, wenn die Versicherung nicht reagiert?

Setzt die Versicherung den Widerspruch nicht um, empfiehlt sich die Einschaltung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht. Alternativ kann der Versicherungsombudsmann e.V. als kostenlose Schlichtungsstelle angerufen werden.

Quellen: § 8 VVG, Finanztip – Lebensversicherung widerrufen, BGH IV ZR 76/11 (7. Mai 2014)

Hinweis: Dieses Musterschreiben dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der Widerrufsjoker ist ein komplexes Rechtsinstrument – wir empfehlen ausdrücklich, anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Sie den Widerspruch erklären.

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Juni 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.