Sehr geehrte Frau Petra Musterfrau,
hiermit stellen wir Sie mit sofortiger Wirkung unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung von der Arbeitsleistung frei. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung Ihres restlichen Urlaubsanspruchs von XXX Tagen. Ab dem XXX ist die Freistellung jederzeit widerruflich.
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Widerrufliche Freistellung – Vorlage für Arbeitgeber
Mit einer widerruflichen Freistellung entbindet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einseitig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung – behält sich jedoch das Recht vor, den Arbeitnehmer jederzeit wieder abzuberufen. Das Arbeitsverhältnis selbst besteht fort; Gehalt, Sozialversicherungspflichten und alle vertraglichen Verpflichtungen bleiben unverändert.
Widerruflich vs. unwiderruflich
- Widerrufliche Freistellung: Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer jederzeit zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern. Daher kann Urlaub in der Regel nicht angerechnet werden, solange die Freistellung noch widerrufbar ist (Reisen oder Erholung wären durch jederzeitigen Rückruf unmöglich).
- Unwiderrufliche Freistellung: Der Arbeitnehmer wird endgültig bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt. Urlaub kann wirksam angerechnet werden, weil die Erholung ungestört möglich ist.
Was bleibt trotz Freistellung bestehen?
- Gehaltsfortzahlung: Der Arbeitgeber muss weiterhin das volle Gehalt zahlen
- Verschwiegenheitspflicht: Vertragliche Geheimhaltungspflichten bleiben bestehen
- Wettbewerbsverbot: Nachvertragliche Wettbewerbsklauseln gelten ab Freistellungsdatum
- Rückgabe von Betriebsmitteln: Firmenfahrzeug, Laptop, Zugangskarten sollten im Schreiben oder separat adressiert werden
Urlaubsanrechnung korrekt formulieren
Damit Urlaubstage während der Freistellung rechtswirksam angerechnet werden, muss dies ausdrücklich im Freistellungsschreiben erklärt werden. Bei widerruflicher Freistellung ist die Anrechnung erst möglich, sobald die Freistellung in eine unwiderrufliche übergeht (z. B. mit Ablauf der Widerruflichkeitsfrist) – anderenfalls sind die Urlaubstage nicht verbraucht.
Häufige Fragen
Wann sollte ich widerruflich statt unwiderruflich freistellen?
Die widerrufliche Freistellung ist sinnvoll, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch unsicher ist (z. B. laufendes Kündigungsschutzverfahren, schwebende Verhandlungen über Aufhebungsvertrag) oder der Arbeitgeber sich die Möglichkeit offen halten will, den Arbeitnehmer für eine Übergabe zurückzuholen. Ist klar, dass der Arbeitnehmer bis zum Vertragsende nicht mehr erscheinen soll, empfiehlt sich die unwiderrufliche Variante.
Muss der Arbeitnehmer der Freistellung zustimmen?
Nein. Die Freistellung ist eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat kein Anwesenheitsrecht, das ihm gegen den Willen des Arbeitgebers zusteht (kein allgemeiner Beschäftigungsanspruch). Allerdings gibt es Ausnahmen bei Berufen, in denen die Berufsausübung selbst die Beschäftigung erfordert (z. B. Ärzte, Musiker).
Was passiert, wenn die Freistellung während der Kündigungsfrist erfolgt?
Wenn die Kündigung später vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, hat der Arbeitgeber für die gesamte Dauer der Freistellung Gehalt nachzuzahlen. Koordinieren Sie die Freistellungserklärung daher immer mit dem Ausspruch der Kündigung und bewahren Sie alle Dokumente sorgfältig auf.
Was muss ich neben dem Brief noch tun?
Praktische Schritte neben dem Schreiben: (1) IT-Zugang sperren oder einschränken, (2) Betriebsmittel (Laptop, Dienstwagen, Schlüssel) zurückfordern, (3) Kolleginnen und Kollegen intern informieren, (4) Zugang zu Firmenkonten (E-Mail, Cloud) widerrufen, (5) ggf. Arbeitszeugnis vorbereiten.
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Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.