Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bevollmächtige ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], die Person [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], als meinen Vertreter und in meinem Namen folgenden Rechtsakt vorzunehmen:
[Genaue Bezeichnung des Rechtsgeschäfts, z. B.: Abschluss eines Mietvertrages / Eröffnung eines Bankkontos / Abwicklung eines Kaufvertrages]
Der Bevollmächtigte ist befugt, alle mit diesem Rechtsgeschäft im Zusammenhang stehenden Handlungen vorzunehmen und in meinem Namen Erklärungen abzugeben. Ebenso ist er/sie zur Entgegennahme der damit verbundenen Unterlagen berechtigt.
Diese Vollmacht ist gültig bis zum [Datum] / bis zum Abschluss des oben genannten Rechtsgeschäfts [Nichtzutreffendes streichen]. Der Bevollmächtigte ist zu einer Vertretung über diese Vollmacht hinaus nicht berechtigt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
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Allgemeine Vollmacht – Rechtssicher ausstellen
Was ist eine allgemeine Vollmacht?
Eine allgemeine Vollmacht nach §§ 167 ff. BGB ermächtigt eine andere Person, in Ihrem Namen rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Sie kann auf ein einzelnes Rechtsgeschäft beschränkt sein (Spezialvollmacht) oder einen bestimmten Aufgabenbereich abdecken.
Diese Vorlage ist als beschränkte Vollmacht für ein konkretes Rechtsgeschäft ausgestaltet – sie erlischt automatisch nach Abschluss des genannten Geschäfts oder zu einem festgelegten Datum.
Pflichtangaben einer rechtssicheren Vollmacht
- Vollständiger Name und Anschrift des Vollmachtgebers
- Vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum (oder Personalausweisnummer) des Bevollmächtigten
- Genaue Bezeichnung des bevollmächtigten Rechtsgeschäfts
- Umfang der Befugnisse (inkl. Ausschluss von Untervollmachten, falls gewünscht)
- Gültigkeitsdauer oder Beendigungsereignis
- Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers
Typische Anwendungsfälle
- Abschluss oder Unterzeichnung eines Kaufvertrags
- Eröffnung eines Bankkontos
- Abholung amtlicher Dokumente (Reisepass, Personalausweis, Zeugnisse)
- Abwicklung einer Wohnungsübergabe
- Vertretung bei Behörden für einen einzelnen Vorgang
Wann ist eine notarielle Beglaubigung nötig?
Eine einfache, schriftliche Vollmacht reicht für die meisten alltäglichen Rechtsgeschäfte aus. In folgenden Fällen schreibt das Gesetz jedoch eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vor:
- Grundstückskauf oder -verkauf (§ 311b BGB) – Vollmacht muss notariell beurkundet sein
- GmbH-Anteile – Abtretung erfordert notarielle Form
- Erbausschlagung – Vollmacht muss öffentlich beglaubigt oder beurkundet sein
- Ehevertrag – notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Rechtsgeschäft eine besondere Form erfordert, fragen Sie vorab beim zuständigen Notar nach.
Vollmacht widerrufen
Eine Vollmacht kann gemäß § 168 BGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf sollte:
- schriftlich erfolgen und dem Bevollmächtigten zugehen
- die Vollmachtsurkunde zurückfordern, damit Dritte nicht mehr getäuscht werden können
- wenn nötig auch gegenüber dem Dritten (z. B. der Bank) erklärt werden
Solange der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde noch besitzt und Dritte nichts vom Widerruf wissen, können gutgläubige Dritte auf die Vollmacht vertrauen (§ 172 BGB).
Häufige Fragen zur Vollmacht
Wie lange ist eine Vollmacht gültig?
Das hängt von Ihrer Formulierung ab. Sie können ein konkretes Enddatum angeben oder die Vollmacht bis zum Abschluss des genannten Rechtsgeschäfts befristen. Ohne Fristangabe bleibt die Vollmacht bis zum ausdrücklichen Widerruf gültig. Für einmalige Vorgänge empfiehlt sich stets eine klare Befristung.
Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Für die meisten Alltagsgeschäfte nicht. Notarielle Form ist gesetzlich nur vorgeschrieben, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft selbst formbedürftig ist – etwa beim Immobilienkauf oder der Abtretung von GmbH-Anteilen. Viele Behörden und Banken akzeptieren eine einfache schriftliche Vollmacht mit Unterschrift.
Kann der Bevollmächtigte eine Untervollmacht erteilen?
Nur wenn die Vollmacht das ausdrücklich gestattet. Ohne entsprechende Klausel ist der Bevollmächtigte zur persönlichen Wahrnehmung verpflichtet. Um sicherzugehen, schließen Sie Untervollmachten in Ihrer Vollmacht ausdrücklich aus.
Darf ich jemandem Vollmacht für mehrere Geschäfte erteilen?
Ja. Eine allgemeine Vollmacht (Generalvollmacht) deckt sämtliche Vermögensangelegenheiten ab. Diese geht weit über diese Vorlage hinaus und ist mit erheblichem Vertrauen verbunden. Für überschaubare Einzelaufgaben ist eine beschränkte Vollmacht wie diese die sicherere Wahl.
Gilt auch für
Hinweis: Diese Vorlage dient als Orientierungshilfe. Bei rechtlich komplexen Vorgängen – insbesondere bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Erbschaftsangelegenheiten – empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar.
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
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