Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme für die Erstausstattung meiner Wohnung.
Ich beziehe seit [Anzahl] Monaten/Jahren Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) und beantrage Unterstützung für die Wohnungserstausstattung gemäß § 24 Abs. 3 SGB II, weil [ich meine erste eigene Wohnung beziehe] / [ich mich von meinem Partner getrennt habe] / [ich bisher zur Untermiete gewohnt habe] / [die Einrichtung durch Brand/Hochwasser zerstört wurde].
Ich benötige folgende Möbel und Haushaltsgeräte:
- Küchen- und Badezimmerschränke
- Herd
- Kühlschrank
- Waschmaschine
- Wasserkocher
- Kaffeemaschine
- Toaster
- Tisch und Stühle
- Wäscheständer
- Mülleimer
- Staubsauger
- Spiegel
- Kochtöpfe
- Geschirr
- Besteck
- Handtücher
- Bett
- Matratze
- Kleiderschrank und Kommode
- Couch und Couchtisch
- Regale
- Lampen
- Schreibtisch
- Fernseher
Einige Möbelstücke besitze ich bereits:
- Möbelstück, dass Sie besitzen
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich telefonisch unter [Telefonnummer] oder per E-Mail an [E-Mail-Adresse].
Ich bedanke mich für Ihre Arbeit und würde mich über einen positiven Bescheid sehr freuen.
- Brief
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1 Brief: 2,95 €
2 Briefe: je 2,45 €
3+ Briefe: je 1,95 € - Einschreiben
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Erstausstattung Wohnung beim Jobcenter beantragen – Anspruch, Liste und Musterbrief
Anspruch und Voraussetzungen (§ 24 SGB II)
Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger haben nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II einen Anspruch auf Kostenübernahme für die Erstausstattung einer Wohnung – einschließlich Haushaltsgeräten. Es gilt kein Mindestalter; der Anspruch besteht unabhängig vom Lebensalter, sobald die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anerkannte Situationen sind:
- Erste eigene Wohnung – Wer erstmals eine eigene Wohnung bezieht und keine Einrichtungsgegenstände besitzt
- Trennung oder Scheidung – Wenn die bisher gemeinsam genutzte Einrichtung dem Ex-Partner gehört und Sie ohne Mobiliar ausziehen
- Brand, Hochwasser oder vergleichbare Schadensereignisse – Wenn die Wohnungseinrichtung vollständig zerstört wurde und der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist
- Aufgabe einer Untermietsituation – Wer bisher möbliert zur Untermiete gewohnt hat und nun erstmals eine eigene unmöblierte Wohnung bezieht
- Entlassung aus Haft oder stationärer Unterbringung – Bei nachgewiesenem fehlenden Hausstand nach der Entlassung
Wichtig: Die Erstausstattung nach § 24 SGB II deckt keine Ersatzbeschaffung ab – also keinen Austausch von Möbeln oder Geräten, die kaputtgegangen sind. Für solche Fälle kann ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II oder ein Mehrbedarf nach § 21 SGB II in Betracht kommen.
Was wird übernommen – und in welcher Form?
Das Jobcenter entscheidet nach § 24 Abs. 2 SGB II, ob die Leistung als Geldleistung (Überweisung) oder als Sachleistung (Gutschein, Überweisung an ein Möbelhaus oder Bereitstellung gebrauchter Möbel) erbracht wird. Die Sachleistung hat Vorrang – Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Bargeld. In der Praxis stellen viele Jobcenter Einkaufsgutscheine oder kaufen direkt im Auftrag ein.
Typischerweise anerkannte Gegenstände:
- Schlafbereich – Bett (inkl. Matratze), Bettwäsche, Lattenrost, Kleiderschrank
- Wohnbereich – Tisch, Stühle, Regalzubehör (Bücherregal/Sideboard)
- Küchenausstattung – Kühlschrank, Herd/Kochplatten, Töpfe, Besteck, Geschirr
- Bad & Reinigung – Spiegel, Wäscheständer, Staubsauger, Wischmopp
- Beleuchtung – Grundbeleuchtung für alle Räume
Streitig: Ein Fernseher wird von Jobcentern und Gerichten unterschiedlich bewertet. Das BSG hat Rundfunkempfang als Grundbedürfnis anerkannt, aber konkrete Ansprüche auf ein TV-Gerät als Erstausstattung werden häufig abgelehnt. Erwähnen Sie ihn im Antrag, rechnen Sie aber damit, dass er gestrichen wird.
So stellen Sie den Antrag richtig
- Vor dem Kauf beantragen – Kaufen Sie nichts, bevor der Antrag bewilligt ist. Wer zuerst kauft und dann Erstattung beantragt, erhält in aller Regel eine Ablehnung.
- Detaillierte Bedarfsliste einreichen – Nutzen Sie das Musterschreiben auf dieser Seite mit der vollständigen Aufstellung aller benötigten Gegenstände. Kreuzen Sie nur Dinge an, die Sie tatsächlich nicht besitzen.
- Kostenvoranschläge beifügen – Viele Jobcenter verlangen mindestens zwei Vergleichsangebote pro Gegenstand. Holen Sie Preisbelege aus Möbelhäusern, IKEA-Prospekten oder Online-Shops ein und legen Sie diese dem Antrag bei.
- Nachweis der Situation beifügen – Je nach Grund: Mietvertrag für die neue Wohnung, Trennungsnachweis, Schadensgutachten (bei Brand/Hochwasser) oder Entlassungsschein.
- Beim zuständigen Jobcenter einreichen – Persönlich (mit Empfangsquittung) oder per Einschreiben mit Rückschein. Manche Jobcenter akzeptieren auch die Einreichung über das Online-Portal.
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es ein Mindestalter für den Erstausstattungsanspruch?
Nein. § 24 Abs. 3 SGB II enthält keine Altersuntergrenze. Auch junge Erwachsene unter 25 Jahren, die erstmals eine eigene Wohnung beziehen, können den Anspruch geltend machen – sofern sie Bürgergeld beziehen und die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Was passiert, wenn das Jobcenter gebrauchte Möbel anbietet?
Das Jobcenter darf die Leistung als Sachleistung erbringen – also durch gebrauchte Möbel aus einem Sozialkaufhaus oder durch Gutscheine. Sind die angebotenen Gegenstände in einem funktionsfähigen Zustand, müssen Sie diese in der Regel annehmen. Sie können jedoch schriftlich darlegen, warum bestimmte Gegenstände neu sein müssen (z. B. Hygienegründe bei Matratzen).
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Begründen Sie den Widerspruch mit dem konkreten Bedarf und ggf. Rechtsprechung des BSG. Der AStA oder Sozialverbände (VdK, SoVD) bieten kostenlose Beratung an.
Kann das Jobcenter die Übernahme der Mietkaution zusätzlich finanzieren?
Ja – die Übernahme einer Mietkaution ist ein separater Anspruch nach § 22 Abs. 6 SGB II und wird in der Regel als Darlehen gewährt. Stellen Sie diesen Antrag gesondert und möglichst zusammen mit dem Erstausstattungsantrag, damit beide Bedarfe gleichzeitig geprüft werden.
Rechtliche Grundlagen
- § 24 SGB II – Abweichende Erbringung von Leistungen (Erstausstattung)
- § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung (inkl. Kaution)
- § 84 SGG – Widerspruchsfrist
Gilt auch für
Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
- Frühzeitig stellen – Stellen Sie den Antrag, sobald Sie einen Mietvertrag unterschrieben haben – nicht erst beim Einzug
- Realistische Preise belegen – Mittelpreisige Angebote (z. B. IKEA) haben bessere Chancen als Luxusgüter; günstige Secondhand-Preise werden ggf. als Maßstab angesetzt
- Nur tatsächlichen Bedarf angeben – Gegenstände, die Sie bereits besitzen, dürfen nicht beantragt werden; Falschangaben können als Betrug gewertet werden
- Schriftlich dokumentieren – Geben Sie den Antrag nie nur mündlich ab; bestehen Sie auf einer schriftlichen Eingangsbestätigung
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.