Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich formlos gemäß § 37 SGB II ab dem [Datum] die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Bürgergeld). Den vollständig ausgefüllten Antrag sowie die benötigten Nachweise werde ich schnellstmöglich nachreichen.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang meines formlosen Antrags.
Vielen Dank.
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Bürgergeld beantragen – Formloser Antrag zur Fristwahrung (§ 37 SGB II)
Warum ein formloser Antrag so wichtig ist
Bürgergeld-Leistungen werden nach § 37 SGB II grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung gewährt. Jeder Tag, den Sie warten, ist ein Tag, für den Sie keine Leistungen erhalten – auch wenn Sie rückwirkend alle Voraussetzungen erfüllen.
Mit dem formlosen Antrag sichern Sie das frühestmögliche Leistungsdatum, bevor alle Unterlagen vollständig zusammengestellt sind. Das Schreiben muss lediglich erkennen lassen, dass Sie Leistungen beantragen – ein Dreizeiler genügt. Die vollständige Antragsmappe und alle Nachweise reichen Sie danach nach.
Praxis-Tipp: Stellen Sie den formlosen Antrag persönlich beim Jobcenter ab und bestehen Sie auf einem Eingangsstempel auf Ihrer Kopie. Alternativ per Einschreiben mit Rückschein. So ist das Antragsdatum eindeutig belegt.
Was Bürgergeld von Hartz IV unterscheidet (2023)
Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II / Hartz IV). Die wichtigsten Änderungen:
- Höheres Schonvermögen – In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) werden bis zu 40.000 € pro Person des Haushalts nicht als Vermögen angerechnet
- Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung – Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter ist partnerschaftlicher gestaltet
- Weiterbildungsgeld – 150 € monatlicher Bonus bei anerkannter Berufsausbildung oder Umschulung
- Höherer Regelbedarf – Die Regelleistungen wurden mit der Reform angehoben und werden jährlich angepasst
- Weniger Sanktionen in den ersten 6 Monaten (Karenzzeit)
Diese Unterlagen werden für den vollständigen Antrag benötigt
Der formlose Antrag auf dieser Seite sichert das Datum. Für die anschließende vollständige Antragstellung beim Jobcenter sind in der Regel folgende Unterlagen nötig:
- Personalausweis oder Reisepass (ggf. Aufenthaltstitel)
- Mietvertrag und aktuelle Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostennachweis
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (alle Konten)
- ALG-I-Bescheid (bei Wechsel von Arbeitslosengeld I zu Bürgergeld)
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, falls vorhanden)
- Krankenversicherungsnachweis (Versicherungskarte oder Nachweis der Mitgliedschaft)
- Nachweise über weiteres Vermögen (Sparbücher, Wertpapiere, Kfz-Schein)
Die Checkliste variiert je nach persönlicher Situation (Kinder, selbstständige Tätigkeit, Eigentum). Das Jobcenter informiert Sie nach Eingang des formlosen Antrags schriftlich, welche Unterlagen konkret benötigt werden.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Bürgergeld nach SGB II erhalten erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht in einer Einrichtung untergebracht sind (§ 7 SGB II). Nicht erwerbsfähige Angehörige im Haushalt erhalten Sozialgeld (§ 19 SGB II).
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann wird Bürgergeld gezahlt?
Frühestens ab dem Tag des Antragseingangs beim Jobcenter (§ 37 SGB II). Bei persönlicher Abgabe ist dies der heutige Tag; bei postalischer Einreichung der Eingangstag beim Jobcenter (nicht das Absendedatum). Jeder verlorene Tag kann nicht nachträglich erstattet werden – deshalb ist der formlose Antrag so wichtig.
Kann ich Bürgergeld beantragen, wenn ich noch arbeite?
Ja. Wer trotz Erwerbstätigkeit kein existenzsicherndes Einkommen erzielt (sog. Aufstocker), hat Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld. Eigenes Einkommen wird nach Freibetragsregelungen (§ 11b SGB II) nur teilweise angerechnet.
Was passiert, wenn die Unterlagen nicht nachgereicht werden?
Das Jobcenter kann den Antrag ablehnen oder die Leistung einstellen, wenn erforderliche Unterlagen trotz Aufforderung nicht eingereicht werden. Sie erhalten zunächst eine schriftliche Aufforderung mit Frist. Halten Sie diese Frist ein oder beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung.
Kann ich gleichzeitig ALG I und Bürgergeld beziehen?
Unter bestimmten Umständen ja – wenn das ALG I allein nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, kann ergänzend Bürgergeld beantragt werden. Das ALG I wird dabei als Einkommen angerechnet. Bei der Beantragung den ALG-I-Bescheid vorlegen.
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.