Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Erstattung der Kosten für folgende Präventionsmaßnahme:
Maßnahme: [z. B. Schutzimpfung / Zahnprophylaxe / Fitnesskurs / Rückentraining]
Anbieter: [Name des Anbieters / der Einrichtung]
Datum der Maßnahme: [Datum]
Erstattungsbetrag: [Betrag] €
Die entsprechenden Belege (Originalquittungen / Rechnungen sowie Teilnahmebestätigung) lege ich diesem Schreiben bei.
Bitte überweisen Sie den Erstattungsbetrag auf folgendes Konto:
IBAN: [IBAN]
BIC: [BIC]
Kontoinhaber: [Name]
Vielen Dank für Ihre Bearbeitung.
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1 Brief: 2,95 €
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Kostenerstattung für Präventionsmaßnahmen – Antrag an die Krankenkasse
Welche Präventionsmaßnahmen werden erstattet?
Gesetzliche Krankenkassen sind nach § 20 SGB V verpflichtet, Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention zu unterstützen. Je nach Kasse und Tarif werden folgende Maßnahmen ganz oder anteilig erstattet:
- Schutzimpfungen – z. B. Reiseimpfungen (FSME, Hepatitis A/B, Typhus), die nicht im STIKO-Standardimpfplan enthalten sind
- Zahnprophylaxe – professionelle Zahnreinigung (PZR), Fissurenversiegelung
- Fitnesskurse und Rückentraining – von der Kasse anerkannte Kurse (z. B. Pilates, Yoga, Nordic Walking, Wirbelsäulengymnastik)
- Ernährungsberatung und Stressbewältigung – zertifizierte Präventionskurse
- Früherkennungsuntersuchungen – über den gesetzlichen Leistungsumfang hinaus
- Raucherentwöhnung – ärztlich begleitete oder zertifizierte Kursprogramme
Die genauen erstattungsfähigen Leistungen und Höchstbeträge variieren stark zwischen den Kassen. Typische Erstattungsrahmen für Präventionskurse im Überblick:
| Krankenkasse | Kurse/Jahr | Max. pro Kurs |
|---|---|---|
| TK | bis 2 | ca. 150 € |
| AOK | bis 2 | ca. 75–150 € |
| Barmer | bis 2 | ca. 100 € |
| DAK | bis 2 | ca. 100 € |
Angaben ohne Gewähr – prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei Ihrer Kasse.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für einen vollständigen Antrag auf Kostenerstattung benötigen Sie in der Regel:
- Originalrechnung oder Originalquittung – mit Datum, Leistungsbeschreibung und Stempel des Anbieters
- Teilnahmebestätigung – bei Kursen: Nachweis über die vollständige Absolvierung (bei vielen Kassen Voraussetzung für die Erstattung)
- Kursbeschreibung oder Zertifizierungsnachweis – Kurse müssen häufig von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) oder einem Kassenverbund zertifiziert sein
- Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung – bei Schutzimpfungen
- Bonusheft – falls Ihre Krankenkasse ein Bonusprogramm führt (z. B. TK-Bonusprogramm, AOK-Bonusprogramm)
Reichen Sie alle Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie ein. Bewahren Sie Kopien für Ihre eigenen Unterlagen auf.
Fristen und Einreichung
Reichen Sie Ihren Antrag möglichst zeitnah nach der Maßnahme ein – viele Kassen setzen eine Frist von 3 bis 6 Monaten. Einige Kassen erstatten nur Kosten, die im laufenden Kalenderjahr entstanden sind.
Viele Krankenkassen bieten die Einreichung auch online über die Kassen-App oder das Mitgliederportal an. Das Musterschreiben auf dieser Seite eignet sich für den postalischen Eingang oder als Begleitschreiben zu einem Online-Antrag.
Bonusheft und Präventionsprogramme
Viele Kassen belohnen Gesundheitsvorsorge zusätzlich über ein Bonusprogramm: Wer regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt oder an Präventionskursen teilnimmt, sammelt Punkte und erhält am Jahresende einen Bonus (Geldprämie oder Sachleistung). Fragen Sie Ihre Kasse, ob ein Bonusheft geführt werden muss – das kann den Erstattungsanspruch erhöhen.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Lehnt die Krankenkasse Ihren Erstattungsantrag ab, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Widerspruch einlegen – innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Ablehnungsbescheids (§ 84 SGG). Fordern Sie eine schriftliche Begründung an.
- Schlichtung – wenden Sie sich an die Patientenberatung oder den Ombudsmann der Krankenkasse.
- Sozialgericht – als letztes Mittel können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben.
Häufige Ablehnungsgründe:
- Der Kurs ist nicht nach ZPP zertifiziert oder von der Kasse anerkannt
- Die Einreichungsfrist ist abgelaufen (Antrag zu spät gestellt)
- Der Höchstbetrag für das laufende Jahr ist bereits ausgeschöpft
- Keine vollständige Teilnahmebestätigung eingereicht
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel erstattet die Krankenkasse für Fitnesskurse?
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten 50–80 % der Kursgebühren, maximal 75–150 € pro Kurs und bis zu zwei Kurse pro Jahr. Die genauen Beträge variieren je nach Kasse und gelten nur für anerkannte Kurse.
Werden Kosten für eine Reiseimpfung erstattet?
Reiseimpfungen (z. B. gegen Hepatitis A/B, Typhus) gehören in der Regel nicht zum Pflichtleistungsumfang der GKV. Viele Kassen beteiligen sich jedoch freiwillig im Rahmen ihrer Satzungsleistungen. Prüfen Sie Ihre Kassenunterlagen oder fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach.
Muss ich vor dem Kurs die Genehmigung der Kasse einholen?
Eine Vorabgenehmigung ist nicht immer erforderlich, aber empfehlenswert. Einige Kassen verlangen sie, andere erstatten nachträglich. Lassen Sie sich vorab die Liste der anerkannten Kurse aushändigen oder nutzen Sie die Kurssuche auf der Website Ihrer Kasse.
Was ist die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)?
Die ZPP zertifiziert Präventionskurse im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Kurse mit ZPP-Siegel werden grundsätzlich von allen GKV-Kassen anerkannt – sie sind die sicherste Wahl, wenn Sie eine Erstattung anstreben.
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.