Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Erstattung der Kosten für folgende Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung:
Untersuchung: [z. B. Ultraschall / Ersttrimesterscreening / Pränataldiagnostik / Früherkennungsuntersuchung]
Durchgeführt von: [Name des Arztes / der Einrichtung]
Datum der Untersuchung: [Datum]
Rechnungsbetrag: [Betrag] €
Die ärztliche Rechnung / Quittung lege ich diesem Schreiben bei.
Bitte überweisen Sie den Erstattungsbetrag auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Name]
IBAN: [IBAN]
BIC: [BIC]
Für Ihre Bearbeitung bedanke ich mich im Voraus.
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1 Brief: 2,95 €
2 Briefe: je 2,45 €
3+ Briefe: je 1,95 € - Einschreiben
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Kostenerstattung Schwangerschaftsvorsorge beantragen
Schwangere können bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Erstattung von Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beantragen – etwa wenn eine Untersuchung zunächst privat in Rechnung gestellt wurde oder wenn eine Krankenkasse Leistungen erstattet, die über den gesetzlichen Mindestumfang hinausgehen. Mit diesem Musterschreiben stellen Sie den Antrag formgerecht. Für Fragen zur medizinischen Notwendigkeit einer Untersuchung wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt; für kassenspezifische Erstattungsfragen direkt an Ihre Krankenkasse.
Pflichtleistungen der GKV vs. IGeL
Die GKV übernimmt alle in den Mutterschafts-Richtlinien des G-BA vorgesehenen Pflichtleistungen: 10–12 Vorsorgeuntersuchungen, drei Ultraschalluntersuchungen (ca. 9.–13., 19.–22. und 28.–32. Schwangerschaftswoche), Blutuntersuchungen und weitere Standardleistungen gemäß § 24c SGB V.
Alle darüber hinausgehenden Leistungen – weitere Ultraschallaufnahmen, 3D-/4D-Aufnahmen oder ein Ersttrimesterscreening bei Niedrigrisikoschwangerschaft – gelten als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden von der GKV in der Regel nicht erstattet. Manche Kassen erstatten IGeL-Leistungen freiwillig – prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag.
Pränataldiagnostik und NIPT
Seit 2022 übernehmen gesetzliche Krankenkassen den nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 21, 18 und 13, wenn eine medizinische Indikation vorliegt (z. B. erhöhtes Risiko aufgrund von Alter oder Vorbefund). Ohne ärztliche Indikation gilt der NIPT als IGeL und wird nicht erstattet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Legen Sie Ihrem Antrag bei:
- Ärztliche Rechnung im Original oder als Kopie
- Zahlungsnachweis (Quittung oder Kontoauszug)
- Arztbrief oder Befundbericht (insbesondere bei Pränataldiagnostik)
- Überweisungsschein oder Mutterpass-Kopie (je nach Kasse)
Bewahren Sie stets eine Kopie der eingereichten Unterlagen für Ihre eigenen Akten auf, bevor Sie Originale einsenden.
Häufige Fragen zur Kostenerstattung
Welche Ultraschalluntersuchungen zahlt die Krankenkasse?
Gesetzlich gedeckt sind drei Ultraschalluntersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft. Alle weiteren Aufnahmen – darunter Bonding-Ultraschalls oder zusätzliche Organscreenings auf Wunsch – sind IGeL und werden von der GKV nicht erstattet.
Kann ich Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs erstatten lassen?
Ja, teilweise. Die GKV übernimmt die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs für die werdende Mutter üblicherweise bis zu einer Pauschale (häufig 80–130 €). Viele Kassen erstatten auch einen Partnerkurs anteilig. Fragen Sie vorab bei Ihrer Kasse nach, da die Konditionen je Anbieter variieren.
Wie lange habe ich Zeit, den Antrag einzureichen?
Eine gesetzliche Ausschlussfrist gibt es nicht; die meisten Krankenkassen empfehlen jedoch die Einreichung innerhalb von 12 Monaten nach der Untersuchung – dies ist keine rechtliche Frist, sondern eine praktische Empfehlung. Stellen Sie den Antrag möglichst zeitnah, um Ablehnungen wegen internen Fristen zu vermeiden.
Was tue ich, wenn die Krankenkasse die Erstattung ablehnt?
Sie können innerhalb von einem Monat nach Zugang des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie den Widerspruch mit ärztlichen Stellungnahmen oder weisen Sie auf vergleichbare Erstattungsfälle Ihrer Kasse hin. Bei Ablehnung des Widerspruchs steht der Weg zum Sozialgericht offen.
Muss ich die Rechnung im Original einreichen?
Viele Krankenkassen akzeptieren Kopien oder digitale Einreichungen über ihr Online-Portal. Prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Kasse. Wenn Originale gefordert werden, empfehlen wir, das Schreiben per Einschreiben zu versenden und vorher Kopien aller Belege zu machen.
Gilt auch für
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.