Sehr geehrte(r) [Name des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin],
hiermit erteilen wir Ihnen eine förmliche Abmahnung.
Am [Datum] sind Sie um [Uhrzeit] Uhr in einem erkennbar alkoholisierten Zustand an Ihrem Arbeitsplatz erschienen. Sie waren offensichtlich nicht in der Lage, Ihre Arbeitsaufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Der Vorfall wurde von [z. B. Kollegen / Vorgesetzte] wahrgenommen, die bereit sind, diesen Sachverhalt zu bestätigen.
Bereits am [Datum des Vorvorfalls] ist ein vergleichbarer Vorfall aktenkundig dokumentiert worden.
Das Erscheinen unter Alkoholeinfluss am Arbeitsplatz stellt einen erheblichen Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Nebenpflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB sowie gegen Ihre Sicherheitspflichten nach § 15 ArbSchG dar. Wir fordern Sie auf, dieses Verhalten sofort und dauerhaft einzustellen.
Bei einem erneuten Verstoß behalten wir uns vor, das Arbeitsverhältnis ohne vorherige weitere Abmahnung fristlos zu kündigen.
Sie haben das Recht, eine schriftliche Gegendarstellung zu dieser Abmahnung einzureichen, die ebenfalls zu Ihrer Personalakte genommen wird.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Abmahnung durch Ihre Unterschrift. Eine Kopie verbleibt in Ihrer Personalakte.
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Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz – Rechtsgrundlagen und Muster
Wann ist eine Abmahnung wegen Alkohol gerechtfertigt?
Arbeitgeber können eine Abmahnung wegen Alkohols aussprechen, wenn ein Mitarbeiter in alkoholisiertem Zustand zur Arbeit erscheint oder während der Arbeitszeit Alkohol konsumiert und dadurch seine Arbeitspflichten verletzt. Für eine rechtssichere Abmahnung sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Konkreter Vorfall – Datum, Uhrzeit und beobachtetes Verhalten müssen dokumentiert sein
- Erkennbare Beeinträchtigung – Alkoholisierter Zustand muss für Dritte wahrnehmbar gewesen sein (z. B. Geruch, Gang, Sprache)
- Zeugen – Augenzeugen (Kollegen, Vorgesetzte) stärken die Beweislage erheblich
- Arbeitsunfähigkeit – Der Mitarbeiter war nicht in der Lage, seine Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen
Eine Abmahnung wegen Alkohol ist auch dann möglich, wenn kein explizites betriebliches Alkoholverbot besteht, da das Erscheinen in alkoholisiertem Zustand eine Verletzung der allgemeinen Arbeitspflichten darstellt.
Pflichtinhalt einer wirksamen Abmahnung
Damit die Abmahnung rechtswirksam ist und im Kündigungsschutzprozess standhält, muss sie vier Elemente enthalten:
- Rügefunktion – Konkrete Schilderung des beanstandeten Vorfalls (Datum, Ort, Verhalten)
- Warnfunktion – Ausdrücklicher Hinweis, dass bei Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen
- Dokumentationsfunktion – Schriftliche Form und Ablage in der Personalakte
- Hinweis auf Gegendarstellungsrecht – Der Arbeitnehmer darf eine Gegendarstellung einreichen
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ein Mitarbeiter nach einer Alkohol-Abmahnung sofort entlassen werden?
Nein. Eine Abmahnung ist grundsätzlich eine Warnung, keine Kündigung. Eine fristlose Kündigung ist nach einer Abmahnung nur bei erneuten Verstößen rechtlich sicher möglich. Eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung kommt nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht – etwa wenn ein Mitarbeiter in sicherheitskritischer Position (z. B. Fahrer, Bedienung von Maschinen) massiv alkoholisiert arbeitet und eine sofortige Gefahr besteht.
Muss der Arbeitgeber einen Atemalkoholtest anordnen?
Nein. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, einen Atemalkoholtest durchzuführen. Der erkennbar alkoholisierte Zustand kann auch durch Zeugenaussagen belegt werden. Arbeitnehmer können einen Atemalkoholtest verweigern – die Verweigerung kann aber als Indiz gewertet werden. Ohne Test empfiehlt sich eine detaillierte Dokumentation der wahrnehmbaren Symptome.
Gilt die Abmahnung auch bei Alkoholkrankheit?
Nur eingeschränkt. Bei nachgewiesener Alkoholabhängigkeit (Suchterkrankung) ist eine verhaltensbezogene Abmahnung in der Regel nicht ausreichend, weil die Krankheit die Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt. Der Arbeitgeber muss zunächst auf eine Therapie hinwirken. Erst wenn der Mitarbeiter eine zumutbare Therapie ohne nachvollziehbaren Grund verweigert, kann eine personenbedingte Kündigung folgen. Im Zweifel sollte arbeitsrechtlicher Rat eingeholt werden.
Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verliert eine Abmahnung nach etwa zwei bis drei Jahren ohne weiteren Vorfall ihre Warnfunktion. Arbeitnehmer können dann die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Schweigt der Arbeitgeber nach Ablauf dieser Frist auf weitere Verstöße, kann dies als konkludenter Verzicht auf die frühere Abmahnung gewertet werden.
Rechtliche Grundlagen
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
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