Fristlose Kündigung eines Mitarbeiters

Sehr geehrter Herr Peter Mustermann,

leider müssen wir Ihren Arbeitsvertrag fristlos kündigen. Trotz mehrerer schriftlicher Abmahnungen sind Sie gestern erneut alkoholisiert zur Arbeit erschienen.

Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist für uns unter diesen Umständen nicht länger tragbar. Wegen der Gefährdung Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitarbeiter an Ihrem Maschinenarbeitsplatz können wir nicht bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist warten.

Der Betriebsrat hat bereits gestern Ihrer fristlosen Kündigung zugestimmt. Ihre Steuerkarte wird Ihnen per Post zugeschickt.

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Fristlose Kündigung eines Mitarbeiters

Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 BGB ausgesprochen werden. Typische Gründe sind Diebstahl, Betrug, erhebliche Pflichtverletzungen, Arbeitszeitbetrug, schwerwiegende Beleidigungen oder tätliche Angriffe. Der Arbeitgeber muss die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes aussprechen (§ 626 Abs. 2 BGB).

Bei weniger schwerwiegenden Verstößen ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich, bevor eine fristlose Kündigung wirksam ist. Bei sehr schweren Verstößen (z. B. Diebstahl, sexuelle Belästigung) kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zulässig sein.

Schriftform ist Pflicht (§ 623 BGB)

Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber oder einem Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder mündlich ist rechtlich unwirksam.

Was ins Kündigungsschreiben gehört

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Datum und Ort der Kündigung
  • Eindeutige Erklärung: „Wir kündigen das Arbeitsverhältnis fristlos mit sofortiger Wirkung"
  • Nennung des wichtigen Grundes (§ 626 BGB)
  • Datum des sofortigen Wirksamwerdens
  • Eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers

Vor der Kündigung: Anhörung und Dokumentation

Bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, empfiehlt sich:

  • Dokumentation des Vorfalls mit Datum, Zeugen und ggf. Fotos oder Protokollen
  • Anhörung des Arbeitnehmers zur Vorfall-Schilderung (gilt auch ohne Betriebsrat)
  • Konsultation des Betriebsrats (falls vorhanden): Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG). Fehlt die Anhörung, ist die Kündigung unwirksam.

Gibt es keinen Betriebsrat, entfällt diese Pflicht – die gründliche Dokumentation bleibt aber ratsam, um einer Kündigungsschutzklage standzuhalten.

Häufige Fragen

Was, wenn der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erhebt?

Der Arbeitnehmer hat 3 Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG). Die Beweislast für den wichtigen Grund liegt beim Arbeitgeber – daher ist eine gute Dokumentation entscheidend.

Gilt auch für

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.