Elternzeit beantragen – Vorlage & Musterbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § 15 BEEG Elternzeit für den Zeitraum vom [Startdatum] bis zum [Enddatum] ([Anzahl] Monate). Der voraussichtliche Geburtstermin des Kindes ist der [Geburtstermin].

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags schriftlich. Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen auch telefonisch zur Verfügung.

Vielen Dank.

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Elternzeit beantragen – Vorlage & Musterbrief für den Arbeitgeber

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist ein gesetzlich garantierter Anspruch auf unbezahlte Freistellung vom Arbeitsverhältnis, den Mütter und Väter (sowie Adoptiveltern und Stiefelternteile) nach der Geburt eines Kindes in Anspruch nehmen können. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Elternzeit ist von Elterngeld zu unterscheiden: Die Elternzeit regelt die Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber; das Elterngeld ist die staatliche Leistung, die während dieser Zeit beim Elterngeldamt beantragt wird.

Wer kann Elternzeit beantragen?

Elternzeit können beantragen:

  • Mütter – in der Regel im Anschluss an die Mutterschutzfrist
  • Väter und gleichgeschlechtliche Partnerinnen/Partner – ab dem ersten Tag nach der Geburt
  • Adoptiveltern – ab dem Tag der Aufnahme des Kindes
  • Großeltern – unter engen Voraussetzungen (§ 15 Abs. 1a BEEG)

Beide Elternteile können die Elternzeit gleichzeitig nehmen. Sie können die Zeiträume aber auch aufteilen oder abwechseln.

Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

Pro Kind besteht ein Anspruch auf insgesamt 36 Monate Elternzeit pro Elternteil (§ 15 Abs. 2 BEEG). Diese können in bis zu drei Zeitabschnitte (Perioden) aufgeteilt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers sind weitere Aufteilungen möglich.

Bis zu 24 Monate der 36 Monate können auf den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes übertragen werden – ohne Zustimmung des Arbeitgebers.

Elternzeit-Zeitraum Ankündigungsfrist
Bis zum 3. Geburtstag des Kindes Mindestens 7 Wochen vorher
Zwischen 3. und 8. Geburtstag Mindestens 13 Wochen vorher

Wie wird Elternzeit beantragt?

Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber eingehen – eine mündliche oder per E-Mail übermittelte Ankündigung genügt nicht. Gleichzeitig mit dem Antrag muss bindend angegeben werden, für welche Zeiträume Elternzeit innerhalb der nächsten zwei Jahre genommen wird (§ 16 Abs. 1 BEEG).

Wichtig für den Nachweis: Die gesetzliche Frist beginnt mit dem Zugang beim Arbeitgeber. Versenden Sie den Antrag daher als Einschreiben mit Rückschein oder lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen.

Was muss der Arbeitgeber bestätigen?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Eingang des Antrags schriftlich zu bestätigen, wenn Sie dies verlangen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, eine eigenständige „Elternzeit-Bescheinigung" auszustellen. Die schriftliche Eingangsbestätigung ist das rechtlich relevante Dokument – sie belegt, dass die Frist gewahrt wurde.

Elternzeit beantragen
Elternzeit beantragen

Elternzeit für Väter und zweite Elternteile

Väter und gleichgeschlechtliche Partner können Elternzeit ab dem ersten Tag nach der Geburt nehmen – also zeitgleich mit der Mutter. Die 7-Wochen-Frist gilt ab diesem Zeitpunkt ebenfalls. Viele Väter beantragen die ersten Wochen unmittelbar nach der Geburt (sog. „Vätermonate") und eine weitere Periode später im ersten oder zweiten Lebensjahr des Kindes.

Für Väter gilt kein Mutterschutz, daher beginnt die Elternzeit nicht automatisch – sie muss ausdrücklich und fristgerecht beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Elternzeit und Teilzeit (§ 15 Abs. 4 BEEG)

Während der Elternzeit darf bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit gearbeitet werden – beim eigenen Arbeitgeber oder (mit Zustimmung) bei einem anderen Arbeitgeber. Möchten Sie Elternzeit mit Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber verbinden, können Sie dies im gleichen Schreiben beantragen. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Was enthält der Musterbrief?

  • Gesetzliche Grundlage: Antrag gemäß § 15 BEEG
  • Genaue Angabe des Elternzeit-Zeitraums (Start- und Enddatum, Monatsdauer)
  • Angabe des voraussichtlichen Geburtstermins
  • Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung

Häufige Fragen

Kann ich die Elternzeit nachträglich verlängern?

Eine Verlängerung der bereits angemeldeten Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (§ 16 Abs. 3 BEEG). Eine Ausnahme gilt, wenn das Kind schwer erkrankt oder stirbt – dann ist eine einseitige Verlängerung möglich.

Kann ich die Elternzeit auch vorzeitig beenden?

Ja – eine vorzeitige Rückkehr aus der Elternzeit erfordert ebenfalls die Zustimmung des Arbeitgebers (§ 16 Abs. 3 BEEG). Planen Sie eine Rückkehr in Teilzeit, sollten Sie dies frühzeitig schriftlich beantragen.

Bin ich während der Elternzeit krankenversichert?

Arbeitnehmer:innen bleiben während der Elternzeit beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert, solange sie kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen. Bei privat Versicherten gelten abweichende Regelungen – fragen Sie Ihre Versicherung.

Muss ich Elterngeld separat beantragen?

Ja. Elterngeld ist eine staatliche Leistung und wird separat bei der zuständigen Elterngeldstelle (meist beim Versorgungsamt oder Jugendamt) beantragt. Der Elternzeit-Antrag an den Arbeitgeber ersetzt diesen Antrag nicht.

Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag während der Elternzeit?

Das Arbeitsverhältnis ruht während der Elternzeit – es wird weder gekündigt noch aufgelöst. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz (§ 18 BEEG). Urlaubsansprüche reduzieren sich anteilig für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit.

Gilt auch für

Hinweis: Diese Vorlage dient als Formulierungshilfe. Sie ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an Ihre Gewerkschaft.

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Juni 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.