Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Negativbescheinigung, um das alleinige Sorgerecht nachweisen zu können.
Ich war weder vor noch nach der Geburt des Kindes mit dem Vater verheiratet. Es existiert keine gerichtliche Entscheidung - auch keine vorläufige - zur elterlichen Sorge.
Eine Kopie der Geburtsurkunde meines Kindes [Name des Kindes, geboren am [Geburtsdatum]] und meines Personalausweises habe ich dem Antrag beigefügt.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus.
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Negativbescheinigung Sorgerecht – Antrag, Zweck und Musterbrief
Was ist die Negativbescheinigung?
Die Negativbescheinigung (auch Negativattest) ist ein amtliches Dokument des Jugendamts, das bestätigt, dass im Sorgeregister keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes hinterlegt sind. Sie dient als Nachweis, dass die Mutter des unehelich geborenen Kindes das alleinige Sorgerecht innehat.
Rechtsgrundlage ist § 58a SGB VIII: Das Jugendamt führt das Sorgeregister und ist zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet. Nach § 1626a BGB steht der nicht verheirateten Mutter die elterliche Sorge automatisch zu, solange weder eine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet noch das Sorgerecht gerichtlich anderweitig geregelt wurde.
Wer benötigt die Negativbescheinigung?
- Unverheiratete Mütter – die ihr alleiniges Sorgerecht gegenüber Dritten nachweisen müssen, ohne ein Gerichtsurteil vorlegen zu können
- Behörden, Banken, Schulen, Ärzte – verlangen bei Entscheidungen, die das Kind betreffen, häufig einen Sorgerechtnachweis
- Reisebehörden – bei der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises für das Kind sowie bei Einreisekontrollen einiger Länder
Achtung – gerichtliches Sorgerecht: Müttern oder Vätern, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil (§ 1671 BGB) als Nachweis – nicht die Negativbescheinigung. Diese bestätigt ausschließlich das Fehlen von Einträgen im Sorgeregister.
Wo wird die Negativbescheinigung akzeptiert?
Die Negativbescheinigung ist in Deutschland ein anerkanntes Amtsdokument, das von folgenden Stellen regelmäßig verlangt wird:
- Banken – bei der Eröffnung eines Girokontos, Sparkontos oder Depots für das Kind
- Schulen und Kitas – bei der Anmeldung, wenn der andere Elternteil nicht mitwirkt
- Ärzte und Krankenhäuser – bei Behandlungsentscheidungen, die das Einverständnis des Sorgeberechtigten erfordern
- Passbehörden – bei der Beantragung eines Kinderreisepasses oder Personalausweises für das Kind
- Auslandsreise – einige Länder verlangen an der Grenze den Nachweis des Alleinsorgerechts bei alleinreisenden Elternteilen
- Jobcenter und Sozialbehörden – für Leistungen, die von der Familiensituation abhängen
Kosten und Bearbeitungszeit
Die Negativbescheinigung ist in den meisten Kommunen kostenfrei; einzelne Jugendämter erheben eine geringe Verwaltungsgebühr. Die Bearbeitungszeit liegt üblicherweise bei 1–3 Wochen – stellen Sie den Antrag daher frühzeitig, wenn Sie ein konkretes Datum im Blick haben (z. B. Kontoöffnung, Reiseantritt).
Unterlagen und Antragstellung
Den Antrag stellen Sie beim Jugendamt Ihres Wohnorts. Ein gesondertes Formular ist nicht nötig – das Musterschreiben auf dieser Seite genügt. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter (Kopie)
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Ggf. Nachweis des Wohnsitzes (bei abweichendem Zuständigkeitsjugendamt)
Die Einreichung ist persönlich, per Post oder – bei vielen Jugendämtern – per E-Mail möglich. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung des Eingangs. Die fertige Bescheinigung wird in der Regel postalisch zugestellt.
Häufige Fragen (FAQ)
Was gilt, wenn der Vater eine Sorgeerklärung abgegeben hat, ohne dass ich es wusste?
Eine wirksame Sorgeerklärung nach § 1626b BGB setzt die Zustimmung beider Elternteile voraus und muss notariell oder beim Jugendamt beurkundet werden – sie ist ohne Ihre Mitwirkung nicht möglich. Die Negativbescheinigung würde in einem solchen Fall zeigen, dass eine Erklärung registriert ist, und Sie würden darüber informiert. Ohne Ihre Unterschrift gibt es keine wirksame gemeinsame Sorgeerklärung.
Wie lange ist die Negativbescheinigung gültig?
Die Bescheinigung hat kein aufgedrucktes Verfallsdatum, spiegelt aber den Stand des Sorgeregisters zum Ausstellungszeitpunkt wider. Manche Behörden verlangen eine Bescheinigung, die nicht älter als 3–6 Monate ist. Fordern Sie bei Bedarf eine aktualisierte Bescheinigung an – das Jugendamt stellt diese erneut aus.
Gibt es regionale Unterschiede im Verfahren?
Das Sorgeregister und die Zuständigkeit des Jugendamts sind bundesweit einheitlich durch das SGB VIII geregelt. Kleinere Unterschiede gibt es bei Öffnungszeiten, Gebühren und der Möglichkeit zur digitalen Einreichung. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jugendamt nach dem genauen Ablauf.
Kann auch der Vater eine Negativbescheinigung beantragen?
Die Negativbescheinigung wird in aller Regel von der Mutter beantragt, um ihr alleiniges Sorgerecht nachzuweisen. Ein Vater, dem das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, benötigt kein Negativattest – das Gerichtsurteil nach § 1671 BGB dient als direkter Nachweis.
Rechtliche Grundlagen
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
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