Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom [Datum]. Gerne nehmen wir Stellung zu Ihrem Anliegen und übermitteln Ihnen hiermit die gewünschten Informationen.
[Hauptteil des Geschäftsbriefes: Formulieren Sie Ihr Anliegen klar und sachlich. Ein professioneller Geschäftsbrief nach DIN 5008 enthält einen strukturierten Fließtext ohne unnötige Floskeln. Halten Sie Absätze kurz und konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.]
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter [Telefonnummer] oder per E-Mail unter [E-Mail-Adresse].
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
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Geschäftsbrief nach DIN 5008 – Aufbau, Pflichtangaben und Musterbrief
Was ist DIN 5008 und warum ist sie relevant?
DIN 5008 (aktuelle Fassung: DIN 5008:2020) ist die deutsche Norm für die Gestaltung von Schrift- und Informationsstücken. Sie legt fest, wie Geschäftsbriefe in Deutschland formatiert werden – von Seitenrändern und Schriftgröße bis zur genauen Position des Anschriftfelds und der Bezugszeichenzeile. Ein Geschäftsbrief nach DIN 5008 wirkt professionell, erleichtert die maschinelle Verarbeitung und entspricht den Erwartungen von Behörden, Geschäftspartnern und Gerichten.
Wichtige Formatvorgaben im Überblick:
- Seitenränder – links 2,5 cm, rechts 2 cm, oben 2,7 cm (Briefkopf bis Anschriftfeld)
- Anschriftfeld – DIN A6-Bereich (40 mm × 85 mm) für Fensterbriefumschläge
- Falzmarken – zwei Marken am linken Rand für DIN-gerechte Faltung
- Bezugszeichenzeile – enthält „Ihr Zeichen", „Ihr Schreiben vom", „Unser Zeichen" und Datum
- Betreffzeile – ohne einleitendes „Betreff:", mit Großbuchstaben, ohne Punkt am Ende
- Schrift – empfohlen Arial 11 pt oder Times New Roman 12 pt
Pflichtangaben je nach Unternehmensform
Je nach Rechtsform müssen Geschäftsbriefe bestimmte Pflichtangaben enthalten – geregelt in § 37a HGB (Einzelkaufleute), § 125a HGB (OHG/KG) und den jeweiligen Gesellschaftsgesetzen:
- GmbH – Firma, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer (§ 35a GmbHG)
- AG – Firma, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer, alle Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsvorsitzender (§ 80 AktG)
- Einzelkaufmann / Einzelkauffrau – bürgerlicher Name und Firmierung (§ 37a HGB)
- Freiberufler / Kleinunternehmer – Vor- und Nachname, Anschrift; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei grenzüberschreitendem B2B-Verkehr
Fehlende Pflichtangaben können zu Abmahnungen führen und gelten als Wettbewerbsverstoß.
Elemente eines vollständigen Geschäftsbriefs
- Logo und Briefkopf – individuelles Unternehmenslogo, Kontaktdaten
- Rücksendeadresse – einzeilig über dem Anschriftfeld für Fensterumschläge
- Anschriftfeld – Name und Adresse des Empfängers (7 Zeilen)
- Bezugszeichenzeile – Ihr/Unser Zeichen, Datum
- Betreff – knappe Bezeichnung des Anliegens
- Anrede – „Sehr geehrte Damen und Herren" (allgemein) oder namentlich
- Brieftext – Einleitung, Hauptteil, Schluss
- Grußformel – „Mit freundlichen Grüßen"
- Unterschrift – handschriftlich oder digital
- Anlagenvermerk – Hinweis auf beigefügte Unterlagen
- Fußzeile – Pflichtangaben der Rechtsform, Bankverbindung, Kontakt
Arten von Geschäftsbriefen
Der Geschäftsbrief ist ein Oberbegriff für viele verschiedene Brieftypen im unternehmerischen Schriftverkehr:
- Anfrage – Bitte um Informationen, Preise oder Angebote
- Angebot – verbindliche oder freibleibende Offerte an Kunden oder Partner
- Auftragsbestätigung – schriftliche Bestätigung eines eingegangenen Auftrags
- Rechnung – Zahlungsaufforderung mit gesetzlichen Pflichtangaben (§ 14 UStG)
- Zahlungserinnerung / Mahnung – freundliche Erinnerung oder formelle Mahnung bei Zahlungsverzug
- Reklamation / Beschwerde – Beanstandung von Waren oder Dienstleistungen
- Kündigung – formelle Beendigung von Vertrags- oder Geschäftsverhältnissen
Ton und Formalität
Geschäftsbriefe sollten stets sachlich, höflich und klar formuliert sein. Verzichten Sie auf übertriebene Floskeln wie „Wir erlauben uns, Ihnen mitzuteilen..." und schreiben Sie direkt. Im B2B-Bereich ist ein professionell-distanzierter Ton üblich; im Kundenservice darf es etwas persönlicher sein, ohne die Förmlichkeit zu verlieren.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist DIN 5008 gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. DIN 5008 ist eine Norm, keine Rechtsvorschrift. Ihre Einhaltung ist freiwillig, jedoch branchenüblich und wird von Behörden, Gerichten und Großunternehmen erwartet. Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen hingegen sind gesetzlich vorgeschrieben (HGB, GmbHG, AktG).
Darf ich einen Geschäftsbrief per E-Mail versenden?
Ja. Eine E-Mail gilt rechtlich als gleichwertig mit einem Brief, sofern keine gesetzliche Schriftform (z. B. bei Kündigungen mancher Vertragsarten) vorgeschrieben ist. Die Pflichtangaben im Impressum der E-Mail entsprechen denen des Geschäftsbriefs. Für rechtssichere Zustellung wichtiger Schreiben empfiehlt sich weiterhin Einschreiben mit Rückschein.
Was sind „Ihr Zeichen" und „Unser Zeichen" im Geschäftsbrief?
Diese Felder in der Bezugszeichenzeile dienen der internen Referenzierung: „Ihr Zeichen" ist die Vorgangskennung des Empfängers (z. B. Aktenzeichen einer Behörde), „Unser Zeichen" ist Ihr eigenes internes Kürzel oder Ihre Auftragsnummer. Sie erleichtern die Zuordnung von Korrespondenz auf beiden Seiten.
Was muss ich bei Geschäftsbriefen bezüglich der DSGVO beachten?
Geschäftsbriefe im B2B-Bereich sind in der Regel vom normalen Tagesgeschäft abgedeckt (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Für Werbe- oder Marketingschreiben an Privatpersonen ist eine Rechtsgrundlage erforderlich (Einwilligung oder berechtigtes Interesse). Kundendaten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden.
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.